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Koordination

PM: Landesregierung plant Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie

Die Forderungen der Studierendenvertretungen nach einer Verlängerung der Regelstudienzeit sollen nun umgesetzt werden. Dies führt zu einer Verlängerung der BAföG-Förderung um ein Semester.

In einem gemeinsamen Gespräch mit der LandesAStenKonferenz haben Wissenschaftsminister Konrad Wolf und die Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung eine landesweite pauschale Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit umsetzen möchte. Dies soll über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Hochschulgesetz realisiert werden. Demnach soll die Erhöhung um ein Semester für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende gelten.

Dem Prozess waren Senatsanträge der Universitäten Mainz und Trier auf Erhöhung der Regelstudienzeit vorrausgegangen. Hierdurch und durch vergleichbare Initiativen in anderen Bundesländern, ist der Bedarf für eine einheitliche Lösung entstanden. Durch eine Regelung auf gesetzlicher Ebene sollen gleiche Bedingungen für die Studierenden in RLP geschaffen werden. Die Verabschiedung ist für die Plenarsitzungen des Landtages Mitte September anvisiert.

Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften sind von der Regelung im Hochschulgesetz ausgenommen, da diese unter Bundesgesetzgebung fallen. Die LAK-RLP begrüßt hier die Bestrebungen des Landes, dass für diese Studiengänge vergleichbare Lösungen geschaffen werden und appelliert an die zuständigen Bundesministerien, dem Regelungsbedarf rasch nachzukommen. 

Ein Semester länger BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte eine pauschale Erhöhung der BAföG-Förderungshöchstdauer abgelehnt. Jedoch erkennt das BMBF hierbei die erhöhte Regelstudienzeit als ausreichend für eine Weiterförderung an, wie das MWWK mitteilte. Studierende anderer Bundesländer profitieren bereits von einer erhöhten Regelstudienzeit in Bezug auf das BAföG. Neben dem BAföG hat die Regelstudienzeit allerdings auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator der LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen die geplante Änderung sehr. Eine gesetzliche Regelung würde eine Geleichbehandlung der Studierenden in Rheinland-Platz sicherstellen. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und trotz klar zu verzeichnenden Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen ist die digitale Lehre in ihrer Qualität kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen.

Für viele Studierende wird die Umsetzung jedoch nicht rechtzeitig kommen. Plum ergänzt: „Eine bundesweite Regelung durch das BMBF hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Umso mehr befürworten wir die Pläne des Landes. Für Studierende der Hochschulen beginnt das Semester allerdings bereits im September, weshalb die Regelungen wohl zu spät für einige betroffene Studierende kommt. Es ist erfreulich, dass dieses Problem auf Landesebene erkannt wurde. Nun gilt sicherzustellen, dass diese Lücken überbrückt werden können.

Erfolg für Studierendenschaften

Die Erhöhung der Regelstudienzeit ist auch eine Folge des andauernden Engagements von Studierendenvertretungen“, betont Nora-Moirin Löffler, Koordinierendes Mitglied des AStA der Universität Trier. „Es waren die studentischen Senatsmitglieder, die betreffende Anträge in den Standorten in Rheinland-Pfalz eingebracht und oft gegen Widerstand durchgesetzt hatten. Ebenso waren es die Studierendenschaften und Landesstudierendenvertretungen anderer Bundesländer, die bundesweit auf den Regelungsbedarf aufmerksam gemacht und die Umsetzung erstritten hatten. An vielen Standorten sind Studierendenvertretungen allerdings mit ihren Anliegen gescheitet. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Hochschulgesetzes zeigt dies nochmal deutlich, dass es wichtig wäre die universitätsinterne Mitbestimmung der größten Statusgruppe zu stärken, beispielsweise durch eine paritätische Besetzung des Senates.

Stellungnahme zum Neustrukturierungsgesetz

Stellungnahme zum Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten zum Anhörungsverfahren im Ausschuss für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden nimmt die Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz in konsensualer Abstimmung mit den betroffenen Studierendenvertretungen aus Kaiserlautern, Koblenz und Landau zu dem Gesetzentwurf Stellung.     

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten führt die im April 2017 begonnene Analyse der Hochschullandschaft, die darauf aufbauenden Empfehlungen zum Hochschulsystem aus dem April 2018 sowie die Entscheidung des Ministerrats im Februar 2019 zur Verselbständigung des Universitätsstandorts Koblenz und der Zusammenführung des Standorts Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern im Sinne des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) konsequent fort. Mit den Hochschulleitungen wurde sich auf ein Eckpunktepapier für den Strukturprozess verständigt. Dieses Papier bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzentwurf.

Zum 1. März 2021 soll der Hochschulrat der zukünftigen Technischen Universität mit den Standorten Kaiserslautern und Landau gebildet werden. Von den Standorten sollen jeweils drei Personen in das Gremium entsandt werden. Diese Vorgabe lässt eine adäquate Vertretung der vier Statusgruppen (Hochschullehrende, Studierende, akademische Beschäftigte, nicht wissenschaftlich Beschäftigte) nicht zu. Die Zahl der universitären Mitglieder ist somit um je eine Person je Standort zu erhöhen. Erfahrungsgemäß ist es die Statusgruppe der Studierenden, die aufgrund ihrer ebenfalls geringen Repräsentation im Senat auf eine adäquate Vertretung ihrer Interessen verzichten müssen. Darüber hinaus sollte die Amtsdauer des studentischen Mitglieds von zwei auf ein Jahr verringert werden und damit an die üblichen universitären Amtszeiten angepasst werden.

Der Leitung der zukünftigen Technischen Universität kommt eine wesentliche Rolle für den Erfolg dieser zu. Ihre Entscheidungen werden maßgeblich für das gelingende Zusammenwachsen, die neue Identität, den Erfolg insgesamt sein. Den Fall des im Gesetzentwurf dargelegte Übergangsmodells im Fall einer fehlenden Verständigung zwischen Kaiserslautern und Landau gilt es zu vermeiden. Wenn überhaupt, darf dieses allenfalls für einen kurzen Zeitraum zur Anwendung kommen und keinesfalls die Grundlage für eine dauerhafte Governancestruktur bilden. Eine solche Organisation würde Standortdenken fördern und einer ganzheitlichen Strategie für Wissenschaft, Lehre und Forschung im Weg stehen.

In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurde erneut nicht der langjährigen studentischen Forderung einer 1/3 Besetzung der Senate mit studentischen Mitgliedern nachgekommen, die auch von der Landes-ASten-Konferenz vertreten wird. Das vorliegende Gesetz verpasst ebenfalls die Chance, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um progressive Wege hin zu einer umfassenden Partizipation der Studierenden zu gehen. Thüringen hat dies eingeführt und zeigt, wie eine Repräsentation der Studierenden im Senat adäquat möglich ist. Insbesondere im Entstehen von neuen Universitäten ist die gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen Grundstein für eine erfolgreiche Identitätsbildung in Forschung und Lehre.

Den betroffenen Studierendenschaften bleiben Zweifel am Gesetz hinsichtlich der zugesicherten finanziellen Mittel, die das Ministerium für den Transformationsprozess veranschlagt hat. Die im Gesetz erwähnte Summe von acht Millionen Euro wird nicht ausreichen, um einen Zusammenschluss von Landau und Kaiserslautern sowie gleichzeitig die Eigenständigkeit der Universität Koblenz adäquat zu ermöglichen. Im bisherigen Gesamtprozess wurde durch das MWWK stets eine konkrete Schätzung anfallender Kosten vermieden. Die ministerielle Haltung findet sich nun auch im Gesetzentwurf wieder. Statt einen exakten Kostenrahmen zu benennen, gibt es lediglich eine Zusage für eine Kostenübernahme in Höhe der genannten Summe. Es bedarf aber dringend Planungssicherheit an allen drei Campus, die mit der zugesicherten Summe nicht gewährleistet ist. Unsicherheiten über die Zukunft der Einrichtungen, finanzieller wie sonstiger Art, führen zu einem Verlust der Attraktivität der Standorte und des Bildungsstandorts RLP. Lehrende und Studierende müssen nach wie vor und zu jedem Zeitpunkt des Prozesses Klarheit über Berufs- und Studienperspektiven haben. Es ist zu erwarten, dass die gegenwärtig laufende Kostenschätzung für die Transformation durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung ebenfalls einen deutlich höheren Bedarf ermittelt. Alle drei Studierendenschaften sehen die bisher ungenügend geregelte Finanzierung als die größte Herausforderung in Bezug auf das Gesetz an. Nur nach Klärung dieses Problems, werden die Bestimmungen im Entwurf den Erfolg der zwei neuen Universitäten ermöglichen.

PM: Studierende in Schuldenfalle – Bildungskatastrophe abwenden!

Seit März dieses Jahres warnen Studierendenvertretungen vor einer Überschuldung von Studierenden durch die Corona Pandemie. Nach langer Untätigkeit der Politik wurde schließlich ein zweigleisiges Programm aufgesetzt, bestehend aus KfW-Krediten und nicht-zurückzuzahlenden Überbrückungshilfen. Gebetsmühlenartig weisen Studierendenvertretungen auf die Konstruktionsfehler und Kuriositäten hin: Die Schein-Zinsfreiheit der Kredite, die zynischen Bedürftigkeitskriterien der viel zu niedrigen und späten Überbrückungshilfen (Aufstockung auf einen Kontostand von maximal 500€). Besonders pikant: Die Überbrückungshilfen können nur für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden.

„Man muss sich die Frage stellen, was sich die verantwortlichen Personen dabei denken“, sagt Lotta Hansen, vom AStA der Universität Trier. „Dass es von März bis Mai noch keine Pandemie gab? Dass ab September alle Studierenden trotz Wirtschaftskrise wieder in Jobs sind? Dass sie neben den Herausforderungen eines weiteren Digitalsemesters mal eben die laufenden Kosten, die Ausfälle seit März, einen Semesterbeitrag von über 300€ und gegebenenfalls einen Kredit abarbeiten? Die Notlagen der Studierenden müssen anerkannt werden!“

Johannes Maurer, vom AStA der Universität Mainz, ergänzt: „Diese unhaltbare Situation ist vor allem deshalb frustrierend, da von jungen Menschen auf allen anderen Ebenen Solidarität eingefordert wird und wurde. Wir sind es, die wesentlich auf Präsensveranstaltungen in den Hochschulen verzichten. Wir sind es, die ihr Sozialleben massiv eingeschränkt haben, um die Ausbreitung der Pandemie zu unterbinden. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Das Versagen des Bundes in dieser Frage zeigt erneut, dass die Interessen junger Menschen in Deutschland derzeit keine ausreichende Berücksichtigung finden. In der Krise, das hat Frau Karliczek eindrucksvoll unter Beweis gestellt, können sich junge Menschen nicht auf die Politik verlassen.“

Dabei zeigen die aktuellen Zahlen der Bundesregierung, wie viele wegen dieser Modalitäten durchs Raster fallen und in die Verschuldung oder den Studienabbruch getrieben werden, vielfach schon wurden! Jeder Zweite der 82.000 Anträge auf Überbrückungshilfe, allein aus dem Monat Juni, wurde abgelehnt. In nur 9% der Fälle musste ein Antrag aufgrund eines „zu hohen“ Kontostandes von über 500€ abgelehnt werden.

Raffael Plum, Koordinator der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz, betont: „Den Umkehrschluss daraus muss man nicht ausformulieren! Durch die Pandemie tritt das Prekariat der Studierenden offen zutage. Wer keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern hat, fällt hinten runter. Die Pandemie wird zur Bildungskrise, in der mühsam erkämpfte Fortschritte in der Bildungsgerechtigkeit annulliert werden. Dass Notlagen oft nicht unmittelbar auf die Pandemie zurückzuführen sind, ist umso dramatischer. Eine Reform der Studienfinanzierung ist überfällig!“

Um den bereits entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich zu handeln! Hierfür fordern wir:

  1. Die Öffnung des BAföG für diejenigen, die durch Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind!
  2. Eine rückwirkende Ablösung der ab März ausgezahlten Kredite durch das geöffnete BAföG!
  3. Die finanzielle Sicherung dieser Maßnahmen über den Monat August hinaus!
  4. Ein elternunabhängiges BAföG!

PM: LAK RLP fordert Unterstützung der Studierendenwerke

Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP) fordert mehr Hilfen für die hiesigen Studierendenwerke und ihre Mitarbeiter*innen zur Bewältigung der Corona-Krise. Hierzu erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK RLP:

„Dass hunderte Saisonkräfte in der Gastronomie nicht weiter beschäftigt werden konnten, stellt viele unter ihnen vor existentielle Schwierigkeiten. Das Land hätte hier längst durch einen Rettungsschirm, wie ihn beispielsweise die Gewerkschaft Verdi fordert, die Studierendenwerke und ihre Beschäftigten absichern müssen. Dass nun auch das Stammpersonal bei weiter ausbleibenden Einnahmen gefährdet ist, macht spätestens klar, dass auch studentische Interessen angegriffen werden. Sei es die Instandhaltung und der dahinterstehende Verwaltungsapparat der Wohnheime, die Verwaltung der Nothilfefonds oder die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote: Es darf zu keinen Kürzungen kommen, will man nicht die Attraktivität der Hochschulstandorte gefährden und weitere Menschen in die Arbeitslosigkeit stürzen. Dass das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) in der aktuellen Situation noch keine Notlage erkennen will, ist blanker Hohn. Die Lösung kann auch nicht die Konkurrenz zur ohnehin angeschlagenen Gastro-Branche durch eine Öffnung der Mensen für alle oder die Vermietung von Wohnheim-Appartements an Nicht-Studierende sein.“

„Es ist jedoch nicht nur das Land, sondern auch der Bund gefragt“, ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LAK RLP: „Kurzarbeitergeld ist auf 12 Monate ausgelegt. Auch vor dem Hintergrund eines Wintersemesters mit erheblich weniger Präsenzbetrieb, ist mit entsprechend länger anhaltenden Folgen zu rechnen. Insbesondere bei weiter ausbleibender Hilfe des Landes, drohen betriebsbedingte Kündigungen. Diese müssen verhindert werden und für die Haushalte der Studierendenwerke bis Ende 2021 Planungssicherheit hergestellt werden. Hierfür muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das ihm zu Verfügung stehende Instrument nutzen, und gemäß der Verordnungsermächtigung die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern.“

PM: Wer Pech hat fällt durch den Algorithmus?!

Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel

Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel

Studierendenvertretungen können nur noch den Kopf schütteln. Endlich, gut vier Monate nach Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen existenziellen Krise vieler Studierender werden erste Anträge für die Überbrückungshilfe bearbeitet. Endlich Hilfe für die Studierenden – könnte man meinen. Doch das für die Auszahlung entwickelte Online-Tool und die Vorgaben des BMBF stellen für Studierende in Not nahezu unüberwindbare Hürden dar.

Katrin Lögering vom Landes-ASten-Treffen NRW erklärt die Problemlage:
„Durch das Online Tool und die restriktiven Kriterien kommen an einigen Standorten nur ein Drittel der gestellten Anträge bei den Sachbearbeiter*innen in den Studierendenwerken an, von denen nur bei 40% Unterlagen nachgefordert werden. Denn schon geringe Formfehler, wie zum Beispiel ein schlechter Scan des Personalausweises stehen einer Bewilligung im Weg. Eine erneute Antragstellung für den Monat ist dann nicht möglich – das Konto ist trotzdem leer. Das offensichtliche Ziel des Ministeriums scheint es somit zu sein, die Bewilligungsquote bewusst niedrig zu halten, um das ohnehin sehr geringe Finanzvolumen nicht ausschöpfen zu müssen. Von den 100 Mio Euro müssen übrigens Verwaltungspauschale, Rechtskosten und Erstellung des Antragstools direkt abgezogen werden – ohne auch nur einem Studi geholfen zu haben.“

„Während Anträge aufgrund von Formalia abgelehnt werden, bleibt ein Thema scheinbar komplett auf der Strecke: der Datenschutz. Das BMBF gibt die datenschutzrechtliche Verantwortung an die Studierendenwerke ab, da es sich nach eigenen Angaben nicht für deren Umsetzung verantwortlich fühlt [1]. Fraglich bleibt jedoch, ob es als Initiator der Überbrückungshilfen diese große Verantwortung so einfach abgeben kann. Damit macht das Ministerium die Studierendenwerke einmal mehr zum Sündenbock für das eigene Versagen in der Krise.“ ergänzt Raffael Plum, Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz

„Doch auch die technische Umsetzung ist dilettantisch. Inakzeptable Fehler des Systems führten zu fälschlicherweise abgelehnten Anträgen. Erst nach Intervention der Betroffenen werden diese Fehler erkannt und erneut geprüft. Unklar bleibt dabei, wie viele Studierende sich dadurch fälschlicherweise ihrem Schicksal ergeben haben und den Anspruch auf Hilfe abschreiben. Somit bleibt die Bewilligung der notwendigen Überbrückungshilfen ein Glücksspiel.“, so Lukas Eichinger, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

„Das Bewilligungsverfahren, welches durch vorgelagerte Algorithmen verkürzt wird, wird der Notlage der Studierenden nicht gerecht. Hier muss unbedingt nachgebessert werden! Außerdem müssen alle Anträge von Sachbearbeiter*innen gesichtet und Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen angestellt werden. Nur so kann die dringend benötigte finanzielle Unterstützung bei den betroffenen Studierenden endlich ankommen, statt diese an einem intransparenten Bürokratiemonster scheitern zu lassen.“, fordert Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der Landes-ASten-Konferenz Bayern, abschließend.

Quellen:

[1]https://fragdenstaat.de/a/189064

PM: Bundesweiter Studierendenprotest soll hunderttausenden in Not geratenen Studierenden eine Stimme geben

Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland gehen am 08.06. auf die Straße, um gegen die unzureichenden Hilfsmaßnahmen für Studierende zu protestieren. Um 11 Uhr finden u.a. vor den Landesparlamenten und Wissenschaftsministerien in Hannover, Potsdam, Dresden, Mainz, Wiesbaden, sowie vor dem Gebäude des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Bonn Kundgebungen statt. Die Botschaft ist klar: um eine Bildungskatastrophe zu verhindern, muss den vielen in Not geratenen Studierenden endlich geholfen werden. Die Aktionen laufen unter dem Hashtag #studihilfejetzt und #solidarsemester. Den dezentralen Kundgebungen folgt am 20.06. eine Demonstration in Berlin zum gleichen Thema.

In Mainz wird die Kundgebung um 11:00 Uhr am Ernst-Ludwig-Platz (55116, Mainz) stattfinden. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie haben wir uns dazu entschlossen, die Teilnehmerzahl auf eine kleine Gruppe zu begrenzen, die stellvertretend für Ihre Kommiliton*innen demonstrieren wird. 

„Drei Monate, nachdem Scholz die Bazooka ausgepackt hat, kommt Bildungsministerin Karliczek nun mit einer winzigen Wasserpistole daher“, sagt Simone Mangold, vom AStA der Universität Landau. „Studierende sollen sich durch einen Kredit mit hohen Zinsen verschulden. Als einzige rückzahlungsfreie Hilfe bietet Frau Karliczek einen Nothilfefonds an, der nur bei Menschen greift, die weniger als 500 Euro auf dem Konto haben. Diese bekommen dann nur bis zu 500 Euro. Das heißt im Klartext: Wer genug Geld auf dem Konto hat, um Miete und Krankenversicherung zu bezahlen, bekommt keine Hilfe. Davon sind dann aber weder Lebensmittel- noch sonstige Ausgaben gedeckt.“ Daher müsse die Bundesregierung nun eingreifen und das Versagen der Ministerin wettmachen. 

„Der Protest soll den vielen hunderttausenden Studierenden eine Stimme geben, die ihre Jobs verloren haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Kurzarbeitergeld haben“, so Raffael Plum von der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz. „Seit drei Monaten müssen sie irgendwie über die Runden kommen, leihen sich Geld von Familie und Freund*innen, um Miete und Essen bezahlen zu können. Viele haben schon ihr Studium abgebrochen, um Anspruch auf Grundsicherung zu bekommen. Das alles lässt Anja Karliczek sehenden Auges passieren. Was ist das für eine Bildungsministerin, der diese Bildungskatastrophe egal ist?“

Die Proteste finden daher zusätzlich zu den Landeshauptstädten auch direkt vor Frau Karliczeks Ministerium statt. In Bonn haben die lokalen ASten der Universität Bonn und der Universität zu Köln zur Demonstration gerufen, in Berlin folgt am 20.06. eine große Demonstration. „Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen“, sagt Amanda Steinmaus von der bundesweiten Studierendenvertretung fzs. „Anja Karliczek ist nicht nur beratungsresistent, sondern verhindert aktiv, dass Studierenden schnell und unbürokratisch geholfen wird. Mittlerweile brauchen wir nicht nur eine schnelle finanzielle Hilfe für die vielen Studierenden in Not. Generell muss die Studienfinanzierung in Deutschland reformiert werden, um die drastische Bildungsungerechtigkeit, die sich durch die Corona-Krise gerade noch einmal verschärft hat, auszugleichen. Für die, die schon abgebrochen haben, müssen Hilfsangebote und Regelungen geschaffen werden, um ihnen die Rückkehr zum Studium zu ermöglichen.“

Kontakte für Rückfragen:

Koordination der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz (AStA der Universität Trier)
Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org

Allgemeiner Studierendenausschuss der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Jan Paulus | Hochschulpolitik@asta.uni-mainz.de| 0174 3212754 (Ansprechperson vor Ort)

PM: Maximal 500€ auf dem Konto – Völliges Unverständnis über Vergabekriterien der Zuschüsse

Vor einem Monat präsentierte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre „Lösung“ für die finanziellen Notlagen unzähliger Studierender. Einerseits wurden die Konditionen des KfW-Studienkredits geringfügig angepasst, anderseits wurden den Studierenden Zuschüsse in Höhe von 100 Millionen Euro, die über die Studierendenwerke ausgezahlt werden, in Aussicht gestellt. Zu letzteren Hilfen liegt jetzt, nach langem Warten, ein Vorschlag vor: Abhängig vom Kontostand soll das Geld der Studierenden auf maximal 500€ aufgestockt werden. Wer 300€ auf dem Konto hat, bekommt maximal 200€ ausgezahlt und wer 500€ auf dem Konto hat, bekommt nichts.

„Mit der Prüfung des reinen Kontostands wird die studentische Lebenssituation vollkommen missachtet. Eigentlich relevant sind die monatlichen Zahlungsverpflichtungen. Mit einer Aufstockung auf 500€ werden sich Betroffene nicht über Wasser halten können. Selbst in Städten mit vergleichsweise niedrigem Mietenspiegel ist die Vorstellung einer Lebensunterhaltung mit 500€ grotesk. Wer sich mühsam ein paar Hundert Euro zur Finanzierung angespart hat wird nun bestraft. Studienabbrüche scheinen hier billigend in Kauf genommen zu werden.“
Raffael Plum, Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz

„Es drängt sich uns der Eindruck auf, dass das BMBF die Auszahlung der Zuschüsse mit bewusst sachfremden Kriterien und enormen Bürokratiehürden torpediert. Die Zuschüsse wurden nun so verunstaltet, dass es fast zwangsläufig notwendig ist diese mit dem KfW-Kredit zu kombinieren. Dass dieser nur in den ersten 10 Monaten wirklich zinsfrei ist und danach mit einer Zinslast von bis 4,3% Studierenden in die Schuldenfalle treibt, scheint für das BMBF keine Rolle zu spielen.”
Maximilian Frank, Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Bayern

„Die genaue Funktionsweise der Zuschüsse wurde in einer Pressemitteilung des Staatsekretärs Meister am 27.05.20 [1] bekannt. Dass diese bis heute nicht direkt auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist, ist äußerst ungewöhnlich und zeigt, dass das BMBF bewusst intransparent kommuniziert. Auch der Versuch in dieser Pressemitteilung die Verantwortung für die Bedürftigkeitshöhe von 500€ an das Deutsche Studentenwerk auszulagern, ist ein bewusster Ablenkungsversuch von der eigenen Zuständigkeit“
– Paul Senf, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

„Doch nicht nur die schlechte Umsetzung und die Kommunikation des BMBF ist ein Problem. Seit der Vorstellung dieser „Lösung“ kritisieren Studierendenverbände, zuletzt in einem offenen Brief an Bund und Länder, dass 100 Mio. Euro für alle bundesweit notleidenden Studierenden niemals reichen werden. Mit Schätzungen von ungefähr 750.000 Studierenden in finanziellen Notlagen bedeuten 100 Mio. Euro nicht einmal 150€ pro Kopf. Unsere Forderung ist daher mindestens 900 Mio. Euro an nicht verausgabten BAföG Mitteln jetzt als Hilfe für die Studierenden, die sowieso von diesen Geldern profitieren sollten, bereit zu stellen.“
 – Jonas Neubürger, Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW

Seit 3 Monaten zieht sich der Prozess nun, der von Tiefpunkt zu Tiefpunkt stolpert. Schon lange ist dies nicht mehr tragbar. Darum schließen sich am Montag den 08.06. bundesweit Studierendenvertretungen zusammen, um gegen diesen Missstand zu demonstrieren.

[1] https://www.bmbf.de/_pressestelle/statement-von-bmbf-pst-michael-meister-zur-diskussion-ueber-die-unterstuetzung-von-11678.html

Offener Brief: Studieren in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen

Offener Brief der Studierenden an die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung (vertreten durch die Bundesminister:innen Herrn Scholz und Frau Karliczek), die Ministerpräsident*innen und
Bürgermeister:innen der Länder sowie die Vorsitzenden der Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages über die soziale Notlage der Studierenden in der Corona-Krise

Link zum Offenen Brief mit allen Unterzeichner:innen:

Offener Brief als PDF (LAK – RLP an Ministerpräsidentin Malu Dreyer):

Eine Auswahl der Unterzeichner:innen:

PM: Studierende in Finanznot, BMBF moralisch bankrott

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) präsentierte Darlehenslösung für die ca. 750 000 durch die Coronakrise in Existenznot geratenen Studierenden beweist die Unkenntnis der studentischen Lebensrealitäten durch das BMBF. Zahlreiche Fragen über die Studienkredite der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) bleiben weiterhin ungeklärt.

“Durch eine unverschuldete Situation sind deutschlandweit Studierende in finanzielle Notlagen geraten. Die Darlehenslösung von Frau Karliczek zwingt die Studierenden nun in die Verschuldung, wenn sie das Studium nicht abbrechen wollen. Gleichzeitig reicht der von der Ministerin vorgeschlagene maximale Betrag von 650 € je nach Studienort kaum für das Überleben zahlreicher Studierender.  Die aktuell existierenden Beschränkungen der KfW-Studienkredite bezüglich des Fachsemesters, des Alters und der Staatsangehörigkeit müssen gestrichen werden. Nur so kann Frau Karliczek ihr Wort halten, dass einzig die Immatrikulationsbescheinigung und Identifikation zur Antragstellung notwendig sind. Da die Antragstellung nur bis zum 10. Semester möglich ist, sind Studierende in Staatsexamens- und Diplomstudiengängen mit Regelstudienzeiten von 10 Semestern direkt benachteiligt. 60% aller Studierenden absolvieren ihr Studium nicht in Regelstudienzeit, eben weil sie sich oft neben dem Studium selbst finanzieren müssen und dies kein Zubrot darstellt wie behauptet wurde.”
Katrin Lögering, Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW)

“Der Beginn der Zahlung ist laut Frau Karliczek ab Antragstellung und damit ab 8. Mai möglich. Die Tagesschau berichtete jedoch, dass die Gelder erst ab dem 1. Juni fließen sollen. Die Ministerin muss hier Wort halten und die Auszahlung noch im Mai sicherstellen.”
Stephan Buchberger, Landes-ASten-Konferenz Niedersachsen (LAK Niedersachsen)

“Wir begrüßen hingegen die Aufstockung der Hilfsfonds der Studierendenwerke. Es ist ein Erfolg der Studierendenvertretungen, dass nach über sechs Wochen die Forderung nach einer Soforthilfe in Form eines Zuschusses für bedürftige Studierende unabhängig von ihrem BAföG Anspruch auf der politischen Ebene zumindest in Teilen umgesetzt wurde. Uns ist weiterhin wichtig, dass die Förderung über die Nothilfefonds an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist, ihre Höhe muss flexibel und im Maximalsatz existenzssichernd sein. Die 55.000 Zeichnungen der Petition “Soforthilfe für Studierende Jetzt!” belegen, dass der Bedarf dringend ist.”
Maximilian Frank, Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern)

“Angesichts der Förderlücke der Bedingungen des KfW Kredits ist davon auszugehen, dass Studierende schnell die Zuschüsse der Darlehensfonds der Studiwerke in Anspruch nehmen. Für hunderttausende betroffene Studierende reichen die 100 Millionen dann jedoch bei weitem nicht aus.  Warum hier nicht die Flexibilität im Bundeshaushalt genutzt wird, in dem über 900 Millionen Restmitteln des BAföG vorhanden sind, erschließt sich uns nicht. Es ist abzusehen, dass sich die wirtschaftliche Lage und die Jobmöglichkeiten im Sommer nicht plözlich bessern werden, Studierende werden auch in den kommenden Monaten vor Finanzierungsproblemen stehen.”
Raffael Plum, Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP)

Für ausländische Studierende sollen laut der Ministerin Kredite ab 1. Juli zur Verfügung stehen.

“Das BMBF verkennt die Finanzierungssituation für ausländische Studierende völlig. Der Zugang zum Studienkredit für ausländische Studierende ab Juli ist praktisch die Aufforderung zum Studienabbruch. Hier entsteht eine Finanzierungslücke von zwei Monaten. Wir erwarten daher, dass unter Hochdruck daran gearbeitet wird, den Zugang für internationale Studierende so früh wie möglich zu öffnen. Ebenfalls ist klar, dass auch internationale Studierende weiterhin Zugang zu den Notfallfonds der Studierendenwerke haben müssen!”
Lukas Eichinger, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)

Positionspapier zur COVID-19-Pandemie

Durch die Covid-19-Pandemie sind viele Studierende in eine massive Notlage geraten und wissen nicht, wie sie angesichts dessen ihren Lebensunterhalt – auch kurzfristig – finanzieren und ihr Studium fortsetzen können. Zwei Drittel der Studierenden finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs, vor allem in den derzeit am stärksten betroffenen Gewerben, wie der Gastronomie, und sind meistens von Unterstützung über das Kurzarbeitergeld ausgenommen. Aber auch die für viele Studierende noch immer unerlässliche finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern bricht nun vielfach ersatzlos weg. Die prekäre Lebensrealität vieler Studierender und die oft verzerrte öffentliche Wahrnehmung derer wird nun sichtbar. Durch die Pandemie hervorgerufene psychischen Folgen werden durch entstehende Existenzängste noch befördert.

Derweil beginnt derzeit das Sommersemester an den Hochschulen ohne Präsenzbetrieb und durch digitale Lehre. Es tritt offen zu Tage, dass weder die Länder, die Hochschulen, Lehrende noch Studienende hierauf ausreichend vorbereitet sind. Die Versäumnisse in der Digitalisierung der letzten Jahre werden nun deutlich. Hier gilt es nun gezielt und koordiniert nachzurüsten. Mängel müssen klar benannt und angegangen werden.

Die LandesAStenKonferenz RLP stellt darum im Folgenden Forderungen zur Ausgestaltung des Sommersemesters und der Finanzhilfen an Studierende. Ihr ist bewusst, dass zu der durch die Pandemie hervorgerufenen Lage kein Plan in der Schublade liegt, auf den Entscheidungsträger*innen einfach zurückgreifen können. Dennoch sind jetzt schnelle und umfassende Maßnahmen erforderlich. Monatliche Zahlungen sind bereits jetzt (über-)fällig, weswegen akuter Handlungsbedarf besteht. Umso wichtiger ist es nun, die Einschätzung der betroffenen Gruppe selbst zu berücksichtigen.

Wir begrüßen die bisherige Kooperation mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz und die erkennbare Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger*innen für die Situation der Studierenden.

Die LAK RLP verhält sich solidarisch mit den anderen LandesStudierendenVertretungen der Bundesländer und strebt eine gemeinsame Positionierung an.

Die LAK RLP solidarisiert sich mit dem Aktionsbündnis Solidarsemster und verweist im Weiteren auf die Punkte unter solidarsemster.de.