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PM: Landesregierung plant Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie

Die Forderungen der Studierendenvertretungen nach einer Verlängerung der Regelstudienzeit sollen nun umgesetzt werden. Dies führt zu einer Verlängerung der BAföG-Förderung um ein Semester.

In einem gemeinsamen Gespräch mit der LandesAStenKonferenz haben Wissenschaftsminister Konrad Wolf und die Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung eine landesweite pauschale Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit umsetzen möchte. Dies soll über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Hochschulgesetz realisiert werden. Demnach soll die Erhöhung um ein Semester für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende gelten.

Dem Prozess waren Senatsanträge der Universitäten Mainz und Trier auf Erhöhung der Regelstudienzeit vorrausgegangen. Hierdurch und durch vergleichbare Initiativen in anderen Bundesländern, ist der Bedarf für eine einheitliche Lösung entstanden. Durch eine Regelung auf gesetzlicher Ebene sollen gleiche Bedingungen für die Studierenden in RLP geschaffen werden. Die Verabschiedung ist für die Plenarsitzungen des Landtages Mitte September anvisiert.

Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften sind von der Regelung im Hochschulgesetz ausgenommen, da diese unter Bundesgesetzgebung fallen. Die LAK-RLP begrüßt hier die Bestrebungen des Landes, dass für diese Studiengänge vergleichbare Lösungen geschaffen werden und appelliert an die zuständigen Bundesministerien, dem Regelungsbedarf rasch nachzukommen. 

Ein Semester länger BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte eine pauschale Erhöhung der BAföG-Förderungshöchstdauer abgelehnt. Jedoch erkennt das BMBF hierbei die erhöhte Regelstudienzeit als ausreichend für eine Weiterförderung an, wie das MWWK mitteilte. Studierende anderer Bundesländer profitieren bereits von einer erhöhten Regelstudienzeit in Bezug auf das BAföG. Neben dem BAföG hat die Regelstudienzeit allerdings auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator der LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen die geplante Änderung sehr. Eine gesetzliche Regelung würde eine Geleichbehandlung der Studierenden in Rheinland-Platz sicherstellen. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und trotz klar zu verzeichnenden Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen ist die digitale Lehre in ihrer Qualität kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen.

Für viele Studierende wird die Umsetzung jedoch nicht rechtzeitig kommen. Plum ergänzt: „Eine bundesweite Regelung durch das BMBF hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Umso mehr befürworten wir die Pläne des Landes. Für Studierende der Hochschulen beginnt das Semester allerdings bereits im September, weshalb die Regelungen wohl zu spät für einige betroffene Studierende kommt. Es ist erfreulich, dass dieses Problem auf Landesebene erkannt wurde. Nun gilt sicherzustellen, dass diese Lücken überbrückt werden können.

Erfolg für Studierendenschaften

Die Erhöhung der Regelstudienzeit ist auch eine Folge des andauernden Engagements von Studierendenvertretungen“, betont Nora-Moirin Löffler, Koordinierendes Mitglied des AStA der Universität Trier. „Es waren die studentischen Senatsmitglieder, die betreffende Anträge in den Standorten in Rheinland-Pfalz eingebracht und oft gegen Widerstand durchgesetzt hatten. Ebenso waren es die Studierendenschaften und Landesstudierendenvertretungen anderer Bundesländer, die bundesweit auf den Regelungsbedarf aufmerksam gemacht und die Umsetzung erstritten hatten. An vielen Standorten sind Studierendenvertretungen allerdings mit ihren Anliegen gescheitet. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Hochschulgesetzes zeigt dies nochmal deutlich, dass es wichtig wäre die universitätsinterne Mitbestimmung der größten Statusgruppe zu stärken, beispielsweise durch eine paritätische Besetzung des Senates.

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