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Positionspapiere

Stellungnahme elektronische Fernprüfugen

Stellungnahme der LandesAstenKonferenz Rheinland-Pfalz zur Anhörung des MWWK zum Entwurf einer Landesverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen

Die LAK-RLP begrüßt die Erprobung und die Möglichkeit elektronischer Fernprüfungen als zeitgemäße Prüfungsform. Der Erlass einer rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur
Erprobung elektronischer Fernprüfungen ist sinnvoll und der Entwurf grundsätzlich gut. Wir begrüßen die an vielen Stellen vorgesehenen hohen Standards, beispielsweise in Bezug auf
die Einschränkungen der Raumüberwachung. Einzuschränken ist dies jedoch vor allem bezgl. der Videoaufsicht nach §6, welche die LAK aus einer Vielzahl an Gründen ablehnt und für nicht
verhältnismäßig hält.

[…]

Positionspapier Green Office

Ein universitäres Green Office – auch als Nachhaltigkeitsbüro bezeichnet – hat als zentrale Stelle die Aufgabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Hochschulen beizutragen – in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltungshandeln. Es ist Teil der Verwaltungsstruktur und kann z.B. als Stabsstelle unterhalb der Universitätsleitung angesiedelt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass es in das alltägliche Verwaltungshandeln eingebunden wird und sich – auch initiativ – einbringen kann.

Durch die gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen kann die Umweltbilanz einer Hochschule deutlich aufgewertet werden, z.B. im Bereich der Beschaffung, Entsorgung, Gebäudemanagement, internen Logistik, aber auch bei der Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Curricula. Eine zentrale Stelle kann hierbei Wissen und Erfahrungen sammeln und in Folge durch gewonnene Expertise auch eine interne Beratungs- und Dienstleistungsrolle einnehmen. Dadurch kann zum einen die Peripherie entlastet und zum anderen auch die Entscheidungsqualität erhöht werden.

Bisher gibt es in Rheinland-Pfalz Green Offices lediglich in Birkenfeld und Kaiserslautern, wobei die dauerhafte Finanzierung nicht gesichert ist. In Landau gibt es darüber hinaus ein studentisches Green Office, welches selbstorganisiert ist und erst nach und nach durch die Verwaltung wahrgenommen worden ist. Gerade das Ziel der Expertise und auch Begleitung langfristiger Maßnahmen setzt jedoch die Schaffung und Sicherung dauerhafter Stellen voraus, insbesondere von einem dauerhaften, hauptamtlichen Mitarbeitenden. Um die Perspektive der Studierenden ausreichend zu berücksichtigen, sind außerdem zusätzliche Stellen für studentische Hilfskräfte zielführend.

Verschiedene Green-Office-Initiativen und studentische Nachhaltigkeitsgruppen[1] in Rheinland-Pfalz haben hierzu in einem offenen Brief festgestellt:

„Der bisherige Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit an Hochschulen nicht oder zumindest kaum zu regeln, reicht nicht aus. Zwar haben sich an vielen Standorten studentische Initiativen gegründet, die das Thema Nachhaltigkeit angehen wollen. Allein können sie die Aufgaben, die durch Klima- und Umweltkrise auf die Hochschulen zukommen, aber nicht stemmen. Für deren Bewältigung mittels innovativer Lösungsansätze in Forschung, einfachen Weisungen an die Verwaltung sowie Multiplikation durch Lehre sind ausreichend finanzierte und integrierte Nachhaltigkeitsbüro unerlässlich. Diese können den Anstoß bieten, Nachhaltigkeit ganzheitlich in das Bildungssystem einzuarbeiten.“

Diesem Standpunkt schließen wir uns hiermit explizit an.

Hochschulen beschäftigen – Studierende eingeschlossenen – mehrere Tausend bis Zehntausende von Personen. Die Kosten für Errichtung und Betrieb eines Green Office sind unter Berücksichtigung der Gesamtkosten zum Betrieb einer Hochschule vernachlässigbar klein, können aber durch interne Beratung zu einer Entlastung anderer Stellen führen. Auch unter Berücksichtigung von Umweltfolgekosten von ca. 180 EUR je Tonne CO2 (UBA, 2018[2]) lässt sich die Einrichtung auch unter Berücksichtigung der Allgemeinkosten rechtfertigen.

Im „Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung – Der deutsche Beitrag zum UNESCO-Weltaktionsprogramm“[3] steht unter anderem auf S. 62:

„Das Fachforum Hochschule fordert Hochschulen auf, Studierende und Studierendenorganisationen in ihrer Nachhaltigkeitsgovernance zu beteiligen und angemessen zu vertreten, namentlich in Beiräten, Nachhaltigkeitsbüros, Kommissionen, Gremien/Senaten und Konsultationsprozessen.“

Hierfür benötigt es zunächst die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros (= Green Offices). Im aktuellen Prozess der Hochschulgesetzesnovelle sind Green Offices jedoch lediglich als „Vorschlag“ in der Gesetzesbegründung vorgesehen. Dadurch ist weder eine Finanzierung gesichert noch  vorgesehen, vielmehr wird der Status quo weiterbestehen. Progressives und zukunftsgerichtetes Handeln geht anders. Wir möchten dabei auch an das Landesklimaschutzgesetz § 9 Abs. 3 erinnern, in dem es bereits heißt:

Das Land setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstige Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Landes unterliegen, sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren.

Durch die Integration eines Green Offices in die Struktur der Hochschule kann ein wichtiger Beitrag für effektiven Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Es dient dabei als Ansprechpartner*in für Hochschulleitung, Dozierende, Mitarbeitende und Studierende, kann aber auch von sich aus aktiv werden und Vorschläge einbringen. Da dieses Aufgabenfeld bisher nicht gezielt und dauerhaft bearbeitet wird, ist die Einrichtung von Green Offices dringend geboten, um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Wir fordern daher, die Einrichtung von Green Offices an den Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Aufnahme im Hochschulgesetz verpflichtend zu machen und die Finanzierung sicherzustellen.

[1]:ribbit – Initiative für Transformation Hochschule Mainz, Hochschulgruppe FUTURE Nachhaltigkeit Technische Universität Kaiserslautern, Referat für Nachhaltigkeit im AStA der Universität Trier, Green Office Umwelt-Campus Birkenfeld, Green Office Landau, Green Office Initiative der Johannes-Gutenberg-Universität-Mainz

[2]https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hohe-kosten-durch-unterlassenen-umweltschutz

[3]https://www.bmbf.de/files/Nationaler_Aktionsplan_Bildung_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung.pdf

Stellungnahme zum Neustrukturierungsgesetz

Stellungnahme zum Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten zum Anhörungsverfahren im Ausschuss für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden nimmt die Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz in konsensualer Abstimmung mit den betroffenen Studierendenvertretungen aus Kaiserlautern, Koblenz und Landau zu dem Gesetzentwurf Stellung.     

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten führt die im April 2017 begonnene Analyse der Hochschullandschaft, die darauf aufbauenden Empfehlungen zum Hochschulsystem aus dem April 2018 sowie die Entscheidung des Ministerrats im Februar 2019 zur Verselbständigung des Universitätsstandorts Koblenz und der Zusammenführung des Standorts Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern im Sinne des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) konsequent fort. Mit den Hochschulleitungen wurde sich auf ein Eckpunktepapier für den Strukturprozess verständigt. Dieses Papier bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzentwurf.

Zum 1. März 2021 soll der Hochschulrat der zukünftigen Technischen Universität mit den Standorten Kaiserslautern und Landau gebildet werden. Von den Standorten sollen jeweils drei Personen in das Gremium entsandt werden. Diese Vorgabe lässt eine adäquate Vertretung der vier Statusgruppen (Hochschullehrende, Studierende, akademische Beschäftigte, nicht wissenschaftlich Beschäftigte) nicht zu. Die Zahl der universitären Mitglieder ist somit um je eine Person je Standort zu erhöhen. Erfahrungsgemäß ist es die Statusgruppe der Studierenden, die aufgrund ihrer ebenfalls geringen Repräsentation im Senat auf eine adäquate Vertretung ihrer Interessen verzichten müssen. Darüber hinaus sollte die Amtsdauer des studentischen Mitglieds von zwei auf ein Jahr verringert werden und damit an die üblichen universitären Amtszeiten angepasst werden.

Der Leitung der zukünftigen Technischen Universität kommt eine wesentliche Rolle für den Erfolg dieser zu. Ihre Entscheidungen werden maßgeblich für das gelingende Zusammenwachsen, die neue Identität, den Erfolg insgesamt sein. Den Fall des im Gesetzentwurf dargelegte Übergangsmodells im Fall einer fehlenden Verständigung zwischen Kaiserslautern und Landau gilt es zu vermeiden. Wenn überhaupt, darf dieses allenfalls für einen kurzen Zeitraum zur Anwendung kommen und keinesfalls die Grundlage für eine dauerhafte Governancestruktur bilden. Eine solche Organisation würde Standortdenken fördern und einer ganzheitlichen Strategie für Wissenschaft, Lehre und Forschung im Weg stehen.

In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurde erneut nicht der langjährigen studentischen Forderung einer 1/3 Besetzung der Senate mit studentischen Mitgliedern nachgekommen, die auch von der Landes-ASten-Konferenz vertreten wird. Das vorliegende Gesetz verpasst ebenfalls die Chance, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um progressive Wege hin zu einer umfassenden Partizipation der Studierenden zu gehen. Thüringen hat dies eingeführt und zeigt, wie eine Repräsentation der Studierenden im Senat adäquat möglich ist. Insbesondere im Entstehen von neuen Universitäten ist die gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen Grundstein für eine erfolgreiche Identitätsbildung in Forschung und Lehre.

Den betroffenen Studierendenschaften bleiben Zweifel am Gesetz hinsichtlich der zugesicherten finanziellen Mittel, die das Ministerium für den Transformationsprozess veranschlagt hat. Die im Gesetz erwähnte Summe von acht Millionen Euro wird nicht ausreichen, um einen Zusammenschluss von Landau und Kaiserslautern sowie gleichzeitig die Eigenständigkeit der Universität Koblenz adäquat zu ermöglichen. Im bisherigen Gesamtprozess wurde durch das MWWK stets eine konkrete Schätzung anfallender Kosten vermieden. Die ministerielle Haltung findet sich nun auch im Gesetzentwurf wieder. Statt einen exakten Kostenrahmen zu benennen, gibt es lediglich eine Zusage für eine Kostenübernahme in Höhe der genannten Summe. Es bedarf aber dringend Planungssicherheit an allen drei Campus, die mit der zugesicherten Summe nicht gewährleistet ist. Unsicherheiten über die Zukunft der Einrichtungen, finanzieller wie sonstiger Art, führen zu einem Verlust der Attraktivität der Standorte und des Bildungsstandorts RLP. Lehrende und Studierende müssen nach wie vor und zu jedem Zeitpunkt des Prozesses Klarheit über Berufs- und Studienperspektiven haben. Es ist zu erwarten, dass die gegenwärtig laufende Kostenschätzung für die Transformation durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung ebenfalls einen deutlich höheren Bedarf ermittelt. Alle drei Studierendenschaften sehen die bisher ungenügend geregelte Finanzierung als die größte Herausforderung in Bezug auf das Gesetz an. Nur nach Klärung dieses Problems, werden die Bestimmungen im Entwurf den Erfolg der zwei neuen Universitäten ermöglichen.

Positionspapier zur COVID-19-Pandemie

Durch die Covid-19-Pandemie sind viele Studierende in eine massive Notlage geraten und wissen nicht, wie sie angesichts dessen ihren Lebensunterhalt – auch kurzfristig – finanzieren und ihr Studium fortsetzen können. Zwei Drittel der Studierenden finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs, vor allem in den derzeit am stärksten betroffenen Gewerben, wie der Gastronomie, und sind meistens von Unterstützung über das Kurzarbeitergeld ausgenommen. Aber auch die für viele Studierende noch immer unerlässliche finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern bricht nun vielfach ersatzlos weg. Die prekäre Lebensrealität vieler Studierender und die oft verzerrte öffentliche Wahrnehmung derer wird nun sichtbar. Durch die Pandemie hervorgerufene psychischen Folgen werden durch entstehende Existenzängste noch befördert.

Derweil beginnt derzeit das Sommersemester an den Hochschulen ohne Präsenzbetrieb und durch digitale Lehre. Es tritt offen zu Tage, dass weder die Länder, die Hochschulen, Lehrende noch Studienende hierauf ausreichend vorbereitet sind. Die Versäumnisse in der Digitalisierung der letzten Jahre werden nun deutlich. Hier gilt es nun gezielt und koordiniert nachzurüsten. Mängel müssen klar benannt und angegangen werden.

Die LandesAStenKonferenz RLP stellt darum im Folgenden Forderungen zur Ausgestaltung des Sommersemesters und der Finanzhilfen an Studierende. Ihr ist bewusst, dass zu der durch die Pandemie hervorgerufenen Lage kein Plan in der Schublade liegt, auf den Entscheidungsträger*innen einfach zurückgreifen können. Dennoch sind jetzt schnelle und umfassende Maßnahmen erforderlich. Monatliche Zahlungen sind bereits jetzt (über-)fällig, weswegen akuter Handlungsbedarf besteht. Umso wichtiger ist es nun, die Einschätzung der betroffenen Gruppe selbst zu berücksichtigen.

Wir begrüßen die bisherige Kooperation mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz und die erkennbare Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger*innen für die Situation der Studierenden.

Die LAK RLP verhält sich solidarisch mit den anderen LandesStudierendenVertretungen der Bundesländer und strebt eine gemeinsame Positionierung an.

Die LAK RLP solidarisiert sich mit dem Aktionsbündnis Solidarsemster und verweist im Weiteren auf die Punkte unter solidarsemster.de.

Positionspapier zur Hochschulgesetzesnovelle (2)

Positionspapier zum Referent:innenentwurf eines neuen Hochschulgesetztes vom Juni 2020.

Die LandesAStenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz begrüßt die Novellierungdes Hochschulgesetzes. Im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsprogramm wurde festgestellt, dass das Hochschulsystemin Rheinland-Pfalz einige Anpassungen benötigt, damit es den vergangenund zukünftigen Entwicklungen standhalten und diese zur Innovation nutzenkann. Viele der Änderungen sehen wir als positiven Wandel an, jedoch reichen sie zum Teil nicht weit genug. Es gibt weiterhin Bereiche im Hochschulgesetz, welche einen grundlegenden Wandel benötigen. Einer der prägnantesten Bereiche ist die Demokratisierung der Hochschulgremien, unter denen beispielsweise das Themen Parität im Senat oder studentische Vize-Präsidentinnen fallen. Ebenso wichtig ist für uns die Abschaffung derAnwesenheitspflichten. In den nachfolgenden Positionierungen zu den Paragraphen sind die Paragraphen nach dem Referentinnenentwurf Stand 19.02.2019 maßgeblich. Es werden zu Paragraphen Anmerkungen gemacht, welche wir kritisieren oder besondersunterstützenwert finden. Alle Paragraphen, welche geändert wurden, aber nicht in diesem Positionspapier kommentiert werden, stellen aus Sicht der LAK keine herausragende Interessen der Studierende dar. Bei Fragen zu dem Positionspapier, steht die Koordination der LAK als Ansprechpartnerin zur Verfügung. […]

Positionspapier zur BAföG-Gesetzesnovelle

Die Bundesregierung plant unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine BAföG-Gesetzesnovelle im Jahr 2019. Aus Sicht der Bundesregierung soll diese Reform eine Trendwende schaffen. Die LandesAstenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz bewertet die vorliegende Reform als schwachen Fortschritt, sieht jedoch bei weitem keine versprochene Trendwende. Die angedachten Maßnahmen greifen deutlich zu kurz und können den Reformstau der letzten Jahre nicht auffangen. Um ein zukunftsfestes BAföG zu erreichen, stellt die LAK Rheinland-Pfalz folgende Forderungen auf. […]

Positionspapier zum Landesweiten Semesterticket

Die LandesAStenKonferenz macht sich stark für ein landesweites Semesterticket für die rheinland-pfälzischen Studierenden. Für uns ist klar, dass dieses für den Hochschulstandort Rheinland-Pfalz eingeführt werden muss. Betrachtet man die Entwicklungen in anderen Bundesländern, so stellt man fest, dass es überall Bestrebungen oder auch schon Umsetzungen gibt, ein solches einzuführen. Als Erfolgsmodell gilt das Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen, in welchem alle Studierende den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Um also die Attraktivität des rheinland-pfälzischen Hochschulstandorts zu erhalten, ist ein solches, finanziell erschwingliches, Semesterticket erforderlich. […]

Positionspapier zum Hochschulzukunftsprogramm

Mit Blick auf den Prozess und die Zielsetzung des Hochschulzukunftsprogramms fordert die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz die stärkere Demokratisierung der Hochschullandschaft. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sind bei Weiterentwicklungen im Hochschulbereich auf die gleiche Weise einzubeziehen wie Personen aus der Hochschulleitung.

Die Expertenkommission des Hochschulzukunftsprogramms ist bis auf wenige Ausnahmen mit Leitungspersonal von Hochschulen und Forschungsinstituten besetzt. Es sind weder Studierende noch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen vertreten. Diese Statusgruppen der Hochschule werden von den Experteninnen separat zu Rate gezogen, haben jedoch kein Mitspracherecht bei den Sitzungen der Kommission und bleiben daher nicht angemessen berücksichtigt.

Eine partizipativ-demokratische und ganzheitliche Arbeit an der Entwicklung der Hochschulen des Landes kann anders aussehen! Die Mitgliederinnen aller Statusgruppen – gerade auch Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen – sind schließlich Expertinnen, was die Entwicklung eines Zukunftsprogramms für Hochschulen in Rheinland-Pfalz angeht.

So wäre es möglich, nicht nur in einer Kommission der Hochschulleitungen, sondern auch in Arbeitskreisen – zusammengesetzt aus allen Statusgruppen – zu den Themen: Lehre, Forschung, Infrastruktur etc. eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und bei Vorschlägen zur Weiterentwicklung „aus den Vollen“ der lebendigen Erfahrung an den Hochschulen des Landes zu schöpfen. Nachdem die Expertenkommission ihre Ergebnisse veröffentlicht hat, soll ein Arbeitskreis bestehend aus allen Statusgruppen der Hochschulen gegründet werden. Damit wird eine langfristige Einbindung der Studierenden in den Prozess der Hochschulentwicklung ermöglicht.

Weiterhin ist dieses vorliegende Positionspapier eine erste Fassung zum Hochschulzukunftsprogramm. Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz versteht dies als Prozess, welcher aus einem langfristigen Dialog besteht. Auch ist der Meinungsbildungsprozess zu allen Themen in der LAK noch nicht vollständig abgeschlossen.