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Koordination

Stellungnahme zur Potenzialanlyse Nachhaltigkeit an rheinland-pfälzischen Hochschulen

Wir fordern gemeinsam

Studierende aus Rheinland-Pfalz für mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen

Die LandesAstenKonferenz RLP unterstützt den von der Nachhaltigkeitswoche Rheinland-Pfalz 2022 veröffentlichten Forderungskatalog „Wir fordern gemeinsam“. Dieser beschäftigt sich mit der Nachhaltigkeitsentwicklung von Hochschulen in Rheinland-Pfalz und berücksichtigt die Lösungsvorschläge, Erfahrungen und Anliegen verschiedener Statusgruppen. Die Nachhaltigkeitswoche RLP ist eine Gruppe von Studierenden verschiedener Hochschulen in RLP, welche innerhalb eines mehrstufigen Prozesses kollaborativ den vorliegenden Katalog ausgearbeitet hat. 

Gemeinsam fordern wir die Landesregierung auf, Nachhaltigkeit an rheinland-pfälzischen Hochschulen vom Thema zur Tatsache zu machen. Nachhaltige Transformationsprozesse müssen ein fester Bestandteil von Hochschulentwicklung sein und das Ziel, Hochschulen bis 2030 klimaneutral zu organisieren, muss eingehalten werden. Doch das geschieht nicht von selbst. Wir fordern für alle Hochschulen und Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz direktes politisches Handeln für eine zukunftsorientierte Hochschulentwicklung.

Den ganzen Forderungskatalog zum Nachlesen gibt’s hier. 

Forderungskatalog

Stellungnahme zur Potenzialanlyse Nachhaltigkeit an rheinland-pfälzischen Hochschulen

Im September 2022 hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) die Studie „Nachhaltigkeit an Hochschulen in Rheinland-Pfalz: Bestandsaufnahme und Perspektiven“ in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie sollen bestehende Potenziale für Nachhaltigkeit an Hochschulen in RLP ermittelt werden. Basierend auf diesen Studienergebnissen müssen umgehend wirksame Maßnahmen erfolgen, die den Klimaschutz an Hochschulen des Landes effektiv vorantreiben und vor Allem finanziell ermöglichen. Aus diesem Grund schließen wir uns der Stellungnahme vom 03.05.2023 der Nachhaltigkeitswoche Rheinland-Pfalz zur Potenzialanalyse Nachhaltigkeit an rheinland-pfälzischen Hochschulen an.

Die Stellungnahme zum Nachlesen gibt’s hier.

Stellungnahme

PM: Antwort auf den Aufruf an die Studierenden zur Pandemiebekämpfung

Studierende wurden für eineinhalb Jahre bei der Coronapolitik nicht beachtet, sondern drei Semester in die digitale Lehre verfrachtet. Dennoch haben wir Impfaufrufe gestartet, bei der Durchführung von Impfaktionen intensiv mitgeholfen und die digitale und wenn möglich hybride Lehre maßgeblich mitgestaltet. Nun erhalten wir eine erneute Aufforderung zu mehr Engagement für die Pandemiebekämpfung, die bei vielen Studierenden für Unmut sorgt.

Mit der neuen Coronaverordnung sind lokale Lockdowns ab einer 7-Tages-Inzidenz von 350 wieder vorgesehen. Das bedeutet für viele Studierende wieder den Verlust von Einnahmen durch Nebenjobs in der Gastronomie oder dem Einzelhandel.  In dieser Situation zum ehrenamtlichen Arbeiten aufzurufen und mit einer Aufwandsentschädigung zu werben, finden wir vor dem Hintergrund unangebracht, dass viele dieser Stellen eine prekäre Beschäftigung nach sich ziehen würden. An vielen dieser im Brief erwähnten Stellen wird kein Mindestlohn ausgezahlt.

Deshalb schließen wir uns als LandesAStenKonferenz dem offenen Brief des AStA der JGU Mainz vom 10.12.2021 an (https://asta.uni-mainz.de/2021/12/10/offener-brief-an-minister-hoch-prof-dr-krausch/) und fordern die Landesregierung von Rheinland-Pfalz dazu auf, die Pandemie nicht länger zu managen, sondern wirklich zu bekämpfen.

Neuer Vorstand tritt zusammen – LandesASten-Konferenz durch weibliche Spitze vertreten

Vier Plätze hat der Vorstand der LandesAStenKonferenz Rheinlandpfalz nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung im März. Seit November sind diese Plätze mit vier Frauen besetzt: Belinda Wißmann aus Germersheim, Hannah Trippner aus Landau und Despina Balis sowie Leonie Dörner aus Mainz.
 
Als Vorstand der rheinlandpfälzischen Studierendenvertretungen (in Form der Landes-ASten-Konferenz) sind wir froh mit einem positiven Beispiel voran gehen zu können und zu zeigen, dass auch Frauen in der (Hochschul-)Politik Verantwortung übernehmen. Die Unterrepräsentation von Frauen, Inter-, Nonbinary, Trans- und Agenderpersonen ist in der sonst sehr männlich geprägten Politik ein elementares Problem, finden die vier Frauen aus den drei Hochschulstandorten.

PM: Lehre im Wintersemester 2021/2022

Ausgangslage
Mit den digitalen Lehrangeboten der vergangenen Semester wurde – unter immensen Herausforderungen für Studierende, aber auch für Lehrende – ein weitgehend ordnungsgemäßes Studium ermöglicht. Das Studieren lebt jedoch vom direkten Austausch und Kontakt. Die psychosozialen Auswirkungen der rein digitalen Lehre und insbesondere der damit einhergehende Mangel an direktem sozialem Austausch sind nicht zu ignorieren. Viele Studierende und Lehrende berichten von psychischen und physischen Auswirkungen, wie etwa dem Gefühl von Isolation.[1] Angesichts der fortgeschrittenen Impfquote und der flächendeckenden Möglichkeit sich impfen zu lassen, wird der Präsenzbetrieb an rheinland-pfälzischen Hochschulen im aktuellen Wintersemester wieder aufgenommen. Wir begrüßen eine Rückkehr zur Präsenzlehre ausdrücklich und sehen Chancen aus den Erkenntnissen der vergangenen drei Semestern nun gemeinsam ein sicheres und selbstbestimmtes Studium zu entwickeln.

Ein sicheres Studium geht vor
Zu einer sicheren Lern- und Lehrumgebung gehört, neben konkret ausgearbeiteten Hygienekonzepten, möglichst viele Studierende und Lehrende davon zu überzeugen, vom Impfangebot Gebrauch zu machen. Studentische Vertreter*innen haben sich hierfür bereits eingesetzt und werden dies weiterverfolgen. Als unmittelbare Anreizsetzung könnten Menschen, die noch keinen vollständigen, aber einen bereits begonnen Impfschutz vorweisen können, kostenlose Tests bis zum vollständigen Impfschutz oder spätestens zum Jahresende zur Verfügung gestellt werden. Dies würde auch die internationalen Studierenden, die noch keine Möglichkeit hatten sich impfen zu lassen, berücksichtigen. Diese Möglichkeit sollte von den politischen Verantwortlichen geprüft werden.
Eine sichere Umgebung kann gegenwärtig nur mit weitgehenden Mitteln geschaffen werden. Eine 2G-Regelung im Präsenzbetrieb scheint uns vertretbar. Ausnahmen davon darf es lediglich für Personen geben, für die keine Impfempfehlung vorliegt, für die aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht infrage kommt die mit einem in Deutschland bisher nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden oder die in ihrem Heimatland bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. Auch für diese Personen muss es, solange sie nach geltendem Recht nicht immunisiert sind, konsequent die Möglichkeit der kostenlosen Testung geben.
Eine 2G+ Regelung lehnen wir ab. Ein Vorgehen nach dem aktuellen Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz [2] würde dazu führen, dass je nach Infektionslage bis zu 25 unimmunisierte Personen pro Raum zulassen. Diese Situation würde die zu Beginn des Semesters kommunizierte Gefährdung für Studierende, die an der Präsenzlehre teilnehmen, deutlich verschärfen.

Lehre im Wintersemester – Anforderung und Bedarfe
Die rheinland-pfälzischen Hochschulen müssen deutlich stärker unterstützt werden, vielfältige synchrone und asynchrone Lehr- und Lernangebote im digitalen sowie im Präsenz-Format umzusetzen. Durch eine Kombination aus digitalen und Präsenz-Angeboten kann die Studienqualität gesteigert, Studierenden ein höheres Maß an Studienfreiheiten ermöglicht und in der aktuellen Corona-Zeit ein möglichst sicheres Studieren angeboten werden. Die Verfügbarkeit von alternativen Angeboten, wie digitale Lehrveranstaltungen oder hybride Lehrformate, gewährleistet für Studierende, die an einem 2G-Präsenzbetrieb nicht teilnehmen können, dennoch eine Teilhabe. Einzelne Ausnahmen von einer 2G-Regelung kann es allenfalls im Bereich von Laborübungen oder praktischen Sportübungen geben.
Da sich in den vergangenen Semestern gezeigt hat, dass adäquat aufbereitete digitale Formate und insbesondere das Bereitstellen unterschiedlicher Formate für Lehrende ein erhöhtes Maß an Arbeit bedeuten, sehen wir aktuell nicht, wie die rheinland-pfälzischen Hochschulen bei den aktuellen Kapazitäten dem gerecht werden können. Hier sehen wir das Land in der Verantwortung, die Hochschulen sowohl mit personellen Ressourcen als auch mit finanziellen und technischen Mitteln auszustatten, denn ein qualitativ hochwertiges Studium unter den aktuellen Bedingungen ist nur mithilfe eines breiten Angebots möglich. Zusätzlich sollte hier ein eindeutiges Signal in Richtung orts- und zeitunabhängigem Studium gesendet werden, was gerade Studierende in nicht-privilegierten Situationen zu Gute kommt.

Zusammenfassung
Zusammenfassend stellen wir uns ein Studium in Zeiten einer Pandemie und post-Corona deutlich selbstbestimmter vor. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz sind keine ausschließlich digitalen Lernorte und sollten daher wieder Lehre vor Ort anbieten. Studierende, die ihr Studium in Eigenverantwortung abwickeln sollen, sollten während ihres Studiums gesundheitliche Risikofaktoren nicht gegen ein adäquates Lehrangebot abwägen müssen. Studierende, die sich aus nicht gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen, können auf andere Angebote zurückgreifen. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen können das Wintersemester 2021/2022 und kommende Semester sicherer für alle Studierenden und weiteren Mitglieder der Hochschulen ermöglicht werden.

Unsere Forderungen im Überblick:
An die Landespolitik:
•    Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für eine 2G Regelung, die lediglich begründete Ausnahmen zulässt
•    Finanzielle, personelle und rechtliche Unterstützung für die Hochschulen damit allen Studierenden ein qualitativ hochwertiges Studium im Selbststudium sowie in Präsenz angeboten werden kann

An die Bundespolitik:
•    Überarbeitung der Regelungen bezüglich der Bereitstellung von Covid 19 Schnelltests neben Schwangeren, Stillenden und mit nicht EU-zugelassenen Impfstoffen auch für für einfach geimpfte Studierende bis Jahres ende ergänzt werden muss

Hochschulen:
•    Unterstützung der studentischen Forderungen nach einem gesundheitlich risikofreien und qualitativ hochwertigem Studium an Landes- und

Bundesebene
•    Schaffung von möglichst viel Wahlmöglichkeit in Bezug auf synchrone und asynchrone digitale und vor Ort Lehrangebote und ein Selbststudium mit Unterstützungsmöglichkeiten

Quellen
[1] Universität Hildesheim | Aktuelle Neuigkeit – Universität Hildesheim | Online-Befragung Stu.diCo II zum Studienalltag in der Pandemie zeigt: Das Lernen läuft, das soziale Miteinander fehlt (uni-hildesheim.de)
[2] https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/2g-und-neue-corona-warnstufen-neue-absonderungsverordnung-fuer-schulen-kommt/

Kontakte für Rückfragen:
Vorstand der LandesAStenKonferenz | vorstand@lak-rlp.org | +4915751145884

PM: Ein Jahr Hilferufe der Studierenden – Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesstudierendenvertretungen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen

Ein Jahr Hilferufe der Studierenden Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende Viele Studierende befinden sich weiterhin in einer schweren finanziellen Notlage. Das Anhalten der Pandemie verschlimmert die Lage zusehends. Das BMBF unter Bildungsministerin Karliczek ändert jedoch weiter nichts an den stark kritisierten Überbrückungshilfen, um den Studierenden unter die Arme zu greifen.
Die Überbrückungshilfen waren schon bei ihrer Ankündigung vor einem Jahr absolut unzureichend und wurden bereits damals von vielen Studierendenverbänden kritisiert. Grund dafür ist v.a. der Höchstbetrag von 500 €, der die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Studierenden bei Weitem nicht deckt. Zudem funktioniert dieser als Aufstockung, das bedeutet, dass 500 € nur ausgezahlt werden, wenn der Kontostand unter 100 € beträgt. Dazu kommen große bürokratische Hürden, die den Antragstellenden das Leben unnötig schwer machen und sie mit abgelehnten Anträgen und zerstörten Existenzen zurücklassen.

„Die Lebenshaltungskosten eines Studierenden im Bundesdurchschnitt liegen bei 867 €. Aufgrund regionaler Unterschiede können diese sogar noch deutlich höher sein. Die Überbrückungshilfen sind dagegen ein Witz. Das BMBF rühmt sich auf seiner Website damit, dass im Schnitt pro bewilligten Antrag 436 € ausgezahlt werden. Im Umkehrschluss heißt das aber, dass diese Studierenden davor bereits weniger als 100 Euro auf dem Konto hatten. Da geht es an die Existenz.” kritisieren die Landesstudierendenvertretungen.

Besonders fatal ist dieser Umstand, da Studierende von den sozialen Sicherungsnetzen der Gesellschaft nicht aufgefangen werden. 93 % der Studierenden sind Vollzeitstudierende und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstige Sicherungen. 68 % der Studierenden hatten vor Beginn der Pandemie einen Nebenjob. Trotz Vollzeitstudium sind 86 % davon auf dieses Einkommen angewiesen gewesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. [1] Schätzungen zufolge haben etwa die Hälfte der Studierenden ihren Job in der Pandemie verloren. [2] Ohne adäquate Hilfe stehen sie vor dem Nichts.
Der Hauptablehnungsgrund für Anträge auf Überbrückungshilfe ist, dass die Notlage, in der sich die Studierenden befinden, nicht pandemiebedingt ist. [3] Studierende, die schon vor der Pandemie kaum über die Runden kamen, gehen leer aus.
Um die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen zu können, muss von den Studierenden mittlerweile nachgewiesen werden, dass sie innerhalb der letzten zwei Monaten versucht haben, ihre pandemiebedingte Notlage zu ändern, zum Beispiel durch abgelehnte Bewerbungen. [4] Aber in den vergangenen Monaten haben weder die Gastronomie noch die Kultur- und Messebranche wieder öffnen können, eine der Haupteinnahmequellen für Studierende.
Es hätte auch eine Alternative zu den Überbrückungshilfen gegeben: Eine Öffnung des BAföG, sodass auch Studierende, die unter normalen Umständen keinen Anspruch auf diese Unterstützung gehabt hätten, mit aufgefangen werden. Im Jahr 2019 wurden 900 Millionen €, die für das BAföG vorgesehen waren, nicht ausgeschöpft. Eine solche Maßnahme wäre also sinnvoll und finanzierbar gewesen. [5] Doch die CDU-Bildungsministerin Karliczek hat sich konsequent geweigert diese einfache Form der Hilfe umzusetzen. Ihrer Meinung nach fehlte dafür die Zeit. [6]
Die Landesstudierendenvertretungen sehen die Probleme mit den Überbrückungshilfen als Symptom eines strukturellen Problems:

“Das BAföG ist veraltet und unterstützt nur noch einen Bruchteil der Studierenden. Anstatt weiter an den ohnehin unzureichenden Überbrückungshilfen herumzudoktern, sollte sich die Bundesregierung endlich eine große BAföG-Reform auf die Fahne schreiben: Eine Reform, die die Förderquoten wieder erhöht, weniger Bürokratie erfordert und sich an den realen Lebensbedingungen der Studierenden misst.”, fordern die Landesstudierenden-vertretungen.

Dieses Jahr wird das BAföG 50 Jahre alt. Aktuell gibt es viel Reformbedarf, daran besteht kein Zweifel. Auch die Hochschulrektorenkonferenz, das Deutsche Studentenwerk [sic] und das Bündnis “50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern!?” haben sich deutlich für eine studierendenfreundlichere und realitätsnähere Ausführung des BAföG ausgesprochen. [7,8] Dass es der Regierung jedoch offensichtlich an politischem Willen fehlt, ist für die Landesstudierendenvertretungen unverständlich. Sie wollen auch weiterhin das Thema in die Öffentlichkeit bringen und den Druck hochhalten.

Quellen:

[1]    http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf
[2]    https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/07/Studieren-w%C3%A4hrend-der-Covid19-Pandemie_Analyse.pdf
[3]    https://www.studentenwerke.de/de/content/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr-studierende-ist
[4]    https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
[5]    https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/
[6]    https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/karliczek-gegen-bafoeg-oeffnung-wegen-corona-krise-2704/
[7]    https://bafoeg50.de/
[8]    https://www.studentenwerke.de/de/content/voll-unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-die-hrk-forderung

Kontakte für Rückfragen:

LandesAstenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP):

Belinda Wißmann | 017655725629 | koordination@lak-rlp.org

Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg: Andreas Bauer | +49 (0) 176 32726099 | praesidium@lastuve-bawue.de
Landes-ASten-Konferenz Bayern: Johanna Weidlich | +49 (0) 176 34668303 | sekretariat@lak-bayern.de
Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE): Jonathan Wiegers (Sprecher) | 01606305603 |  sprecherinnenrat@mailbox.org
Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommern: Niklas Röpke | kontakt@asta-rostock.de
LandesAStenKonferenz Niedersachsen: Daryoush Danaii & Lone Grotheer | koordination@lak-niedersachsen.de
Landes-ASten-Treffen NRW: Tobias Zorn | +49 (0) 159 06822482 | koordination@latnrw.de
Landes-ASten-Konferenz Saarland: Tim Wichmann | +49 681 58 67-104 | asta@htwsaar.de
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften: Paul Senf | 017681974256 | sprecherinnen@kss-sachsen.de
Landesstudierendenkonferenz Hessen: Arne Krause | +49 1735376783 | arne.krause@asta-giessen.de

Stellungnahme elektronische Fernprüfugen

Stellungnahme der LandesAstenKonferenz Rheinland-Pfalz zur Anhörung des MWWK zum Entwurf einer Landesverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen

Die LAK-RLP begrüßt die Erprobung und die Möglichkeit elektronischer Fernprüfungen als zeitgemäße Prüfungsform. Der Erlass einer rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur
Erprobung elektronischer Fernprüfungen ist sinnvoll und der Entwurf grundsätzlich gut. Wir begrüßen die an vielen Stellen vorgesehenen hohen Standards, beispielsweise in Bezug auf
die Einschränkungen der Raumüberwachung. Einzuschränken ist dies jedoch vor allem bezgl. der Videoaufsicht nach §6, welche die LAK aus einer Vielzahl an Gründen ablehnt und für nicht
verhältnismäßig hält.

[…]

PM: BMBF verweigert notwendige Reform der Überbrückungshilfen – Teilforderungen der Studierendenvertretungen auf Verlängerung umgesetzt

Am Freitag, dem 20.11.2020, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfen für Studierende bis einschließlich März 2021 bezogen werden können. Das BMBF setzt damit eine Forderung der Landesstudierendenvertretungen aus Baden-Württtemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen um, die diese zuletzt am 10.11.2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung erhoben haben [1]. Auch viele weitere Studierendenvertretungen sowie politische Hochschulgruppen haben sich für eine Verbesserung der Hilfen eingesetzt. Abseits dessen entschied sich das Ministerium dagegen die bekannten strukturellen Schwächen der Studierendenhilfe zu beseitigen.

“Das BMBF hat die Studierendenhilfen ursprünglich zum Start des “Lockdown light” im November wieder aufnehmen wollen. Durch den erneuten Wegfall der typischen Studierendenjobs ist das dringend notwendig. Etwa ⅔ aller Studierenden arbeiten neben dem Studium und sind auf diese Einnahmen dringend angewiesen. Dass es so lange dauert, ein bereits seit dem Sommersemester bestehendes Hilfsprogramm wieder aufzunehmen, beweist die Untätigkeit des Ministeriums und die Gleichgültigkeit gegenüber der Notlage der Studierenden. Die Bildungsungerechtigkeit wird weiter verschärft statt beseitigt und wirft zusätzlich kein gutes Licht auf die Priorisierung im Krisenmanagement des BMBF”, sagt Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

“Zumindest hat Frau Ministerin Karliczek endlich eingesehen, dass die Pandemielage die Hochschulen und damit auch ihre Studierenden durch das gesamte Wintersemester und möglicherweise auch darüber hinaus begleiten wird. Es ist daher nur folgerichtig, die Studierendenhilfen nicht nur im November, sondern, wie von uns gefordert, für das gesamte Semester anzubieten. Auch die Möglichkeit die pandemiebedingte Notlage durch abgelehnte Bewerbungen nachzuweisen, stellt eine Verbesserung im Vergleich zum Sommersemester da, in dem knapp 50 Prozent aller abgelehnten Anträge aufgrund eines komplizierten Nachweises durchs Raster gefallen sind”, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern, die Änderungen an der Studierendenhilfe zusammen.

“Für uns ist aber weiterhin unverständlich, warum an der Zuschusshöhe von 500 Euro, die aufgrund der direkten Verrechnung mit dem Kontostand in der Praxis häufig noch niedriger ausfällt, festgehalten wird. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Studierenden liegen bei 819 Euro, wodurch deutlich wird, dass hier mit einem realitätsfernen Betrag gearbeitet wird [2]. Bei mehr als 500 Euro auf dem Konto gar keine Hilfen zu gewähren ist außerdem unhaltbar. Die Chance, das Hilfsprogramm an die Lebensrealität der Studierenden anzupassen, wurde mit der Wiederaufnahme deutlich verpasst”, kritisiert Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS.

“Die strukturellen Schwächen der Überbrückungshilfe von 500-Euro-Deckel, über das bürokratische Antragsverfahren, bis hin zur fehlenden Sicherheit für die Studierenden sind seit dem Sommersemester bekannt. Unzählige Male haben die Studierendenvertretungen, Studierendenwerke und Sozialverbände konstruktive Vorschläge für ein echte wirksame Studierendenhilfe gemacht. Es wäre ein Leichtes gewesen, das BAföG übergangsweise für Studierenden in einer finanziellen Notlage zu öffnen. Dass das BMBF immer nur die absolute Minimallösung umsetzt, zeigt den Starrsinn von Ministerin Karliczek und ihre Geringschätzung für Studierende deutlich auf”, erklärt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü, abschließend.

[1] https://www.lak-rlp.org/pm-landesstudierendenvertretungen-fordern-grundlegende-reform-der-ueberbrueckungshilfen/

[2] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf

PM: Landesstudierendenvertretungen fordern grundlegende Reform der Überbrückungshilfen

Mit dem sogenannten „Lockdown light“ kehren im November auch für die Studierenden viele Probleme des Sommers wieder. Weitere Einschränkungen beim Präsenzlehrbetrieb an den Hochschulen und vor allem der erneute Verlust von Nebenjobs erschweren die Studiensituation im Wintersemester. Eine zentrale Forderung der Studierenden sind finanzielle Hilfen, die im Gegensatz zur „Überbrückungshilfe“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tatsächlich helfen.  Die Landes-ASten-Konferenzen Bayern (LAK Bayern) und Rheinland-Pfalz (LAK RLP), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (LaStuVe BaWü) halten die aktuellen Maßnahmen des BMBF für viel zu kurz gegriffen und fordern eine verlässliche Studierendenhilfe für die Dauer des Wintersemesters.

Zur finanziellen Unterstützung der Studierenden scheint Bundesbildungsministerin Karliczek an der bereits im Sommersemester viel kritisierten Überbrückungshilfe festzuhalten: „Zu Beginn der Pandemie sträubte sich das BMBF um Ministerin Karliczek stark dagegen Corona-Hilfen für Studierende zuzulassen. Bereits Anfang April starteten verschiedene Landesstudierendenvertretungen die Petition „Soforthilfe für Studierende JETZT“ [1]  und versandten einen offenen Brief zur finanziellen Notlage der Studierenden an Bund und Länder [2]. Erst im Juni entschied sich das Bundesministerium dazu KfW-Kredite für Studierende mit einem Zinssatz von 4,3 % ab dem 10. Monat einzurichten. Die eigentlichen zuschussbasierten Studierendenhilfen folgten erst im Juli“, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern zusammen.

„Auch die maximale Zuschusshöhe von 500 Euro, die abhängig vom Kontostand in der Praxis sogar noch niedriger ausfällt, ist weit entfernt von der Lebensrealität der Studierenden, liegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben doch bei etwa 819 Euro [3]. Darüber hinaus werden die Hilfen auch nicht pauschal ausgezahlt, sondern direkt mit der Höhe des Kontostands verrechnet, wobei Studierende mit mehr als 500 Euro als nicht bedürftig angesehen werden. Weitere Restriktionen, wie ein überbürokratisierter Antragsprozess sowie die mangelnde technische Umsetzung der Online-Antragsstellung sorgten dafür, dass fast 40 % der Anträge nicht genehmigt wurden [4]. Die strukturellen Probleme der Überbrückungshilfe zeigten sich also bereits im Sommersemester deutlich“, meint Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

„Die Infektionszahlen gingen während des Sommers zurück, die finanzielle Not der Studierenden blieb. Dennoch erklärte das BMBF mit dem vorzeitigen Ende der Überbrückungshilfen im September die Pandemie bei Studierenden faktisch für beendet. Einige waren in der Lage erneut Nebenjobs zu finden. Wer aus Angst vor einem erneuten Lockdown sein mühsam verdientes Geld zur Seite legen konnte, wird nun durch die erneute Anwendung der 500-Euro-Deckelung hart bestraft. Für Studierende, die im November ihren Nebenjob verloren haben, gibt die allgemeine wirtschaftliche Lage auch in den Folgemonaten wenig Anlass zu Optimismus. Eine Neuauflage der Überbrückungshilfen allein für den Monat November ist daher eine Alibi-Lösung. Das BMBF würde die Studierenden damit zum wiederholten Male im Stich lassen.“ ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

„Eine wirkliche und krisensichere Lösung wäre die kurzfristige Öffnung des BAföG in Kombination mit einer langfristig angelegten sozialgerechten BAföG-Reform. Sollte Ministerin Karliczek jedoch stur bleiben, braucht es umfassende Anpassungen bei den Überbrückungshilfen. Zunächst ist essentiell, dass die Hilfen für das gesamte Wintersemester 2020/21 zur Verfügung stehen. Die Zuschusshöhe muss genau wie die Bedürftigkeitsgrenze deutlich angehoben werden, damit mehr Studierende erreicht werden.“ erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK Rheinland-Pfalz.

„Neben der Unterstützung in finanziellen Notlagen muss auch sichergestellt werden, dass pandemiebedingte Nachteile im Studium verhindert werden. Dazu gehört z.B. die Verlängerung aller Prüfungs-, Studien- und Studienfinanzierungsfristen. Andernfalls wird wie im Sommersemester für viele Studierende nur ein Studienabbruch in Frage kommen. Damit schadet das Bundesbildungsministerium um Frau Karliczek nicht nur vielen Studierenden, sondern auch der Gesellschaft nachhaltig.“ fügt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü abschließend hinzu.

Quellen:

[1] https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt#petition-mai

[2] https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/

[3] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf

[4] https://www.studentenwerke.de/de/content/150000-mal-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr

Kontakte für Rückfragen:

Landes-ASten-Konferenz Bayern:
Maximilian Frank | sekretariat@lak-bayern.de

Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz:
Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften:
Paul Senf | sprecherinnen@kss-sachsen.de

Landes-ASten-Treffen NRW:
Amanda Steinmaus | koordination@latnrw.de

Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg:
Andreas Bauer | praesidium@lastuve-bawue.de

PM: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert

Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen  auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator des LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung auf der Erhöhung der Regelstudienzeit umgesetzt wurde.  Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und klaren Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen gab es klare Einschränkungen wie geschlossene Bibliotheken, schlechtes Internet und behelfsmäßige Lehrkonzepte. Aber auch grundsätzlich ist die digitale Lehre kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Es fehlt an persönlichem Austausch auf dem Campus oder in Lerngruppen und der akademische Diskurs kommt vielfach zu kurz.  Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen. Für Studierende, die durch ein Online-Semester abgehängt werden, darf kein Nachteil entstehen.“

Zu den bisher nicht berücksichtigten Studiengängen der Medizin und Rechtswissenschaft ergänzt Plum: „Die zuständigen Bundesministerien müssen dem Regelungsbedarf nun rasch nachkommen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung hierfür einsetzt und sich optimistisch gezeigt hat. Die geforderte bundesweite Verlängerung der BAföG Förderdauer durch das BMBF, hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Da das neue Semester an Universitäten schon im Oktober beginnt, darf es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.“ 

Zum verabschiedeten Hochschulgesetz ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LandesAStenKonferenz: „Das neue Hochschulgesetz bringt punktuell positive neue Impulse. So begrüßen wir beispielsweise die Einführung kooperativer Promotionen für Absolvent:innen von Hochschulen und die Stärkung von Teilzeitstudiengängen. Durch die Einführung einer Experimentierklausel wird die Möglichkeit für die Erprobung innovativer Hochschulstrukturen gegeben. In anderen Punkten lässt das Gesetz jedoch klar an zukunftsweisenden Reformen vermissen. Die Chance für progressive Formen der Mitbestimmung, wie durch eine paritätische Besetzung des Senates, wurde erneut vertan. Die Regelung zu Anwesenheitspflichten wurde zwar über die Gesetzesbegründung deutlich aufgeweicht, jedoch scheut das Gesetz eine klare Formulierung. Grundsätzlich stehen viele Impulse des Gesetzes unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Finanzierung.“

Positionspapier Green Office

Ein universitäres Green Office – auch als Nachhaltigkeitsbüro bezeichnet – hat als zentrale Stelle die Aufgabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Hochschulen beizutragen – in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltungshandeln. Es ist Teil der Verwaltungsstruktur und kann z.B. als Stabsstelle unterhalb der Universitätsleitung angesiedelt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass es in das alltägliche Verwaltungshandeln eingebunden wird und sich – auch initiativ – einbringen kann.

Durch die gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen kann die Umweltbilanz einer Hochschule deutlich aufgewertet werden, z.B. im Bereich der Beschaffung, Entsorgung, Gebäudemanagement, internen Logistik, aber auch bei der Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Curricula. Eine zentrale Stelle kann hierbei Wissen und Erfahrungen sammeln und in Folge durch gewonnene Expertise auch eine interne Beratungs- und Dienstleistungsrolle einnehmen. Dadurch kann zum einen die Peripherie entlastet und zum anderen auch die Entscheidungsqualität erhöht werden.

Bisher gibt es in Rheinland-Pfalz Green Offices lediglich in Birkenfeld und Kaiserslautern, wobei die dauerhafte Finanzierung nicht gesichert ist. In Landau gibt es darüber hinaus ein studentisches Green Office, welches selbstorganisiert ist und erst nach und nach durch die Verwaltung wahrgenommen worden ist. Gerade das Ziel der Expertise und auch Begleitung langfristiger Maßnahmen setzt jedoch die Schaffung und Sicherung dauerhafter Stellen voraus, insbesondere von einem dauerhaften, hauptamtlichen Mitarbeitenden. Um die Perspektive der Studierenden ausreichend zu berücksichtigen, sind außerdem zusätzliche Stellen für studentische Hilfskräfte zielführend.

Verschiedene Green-Office-Initiativen und studentische Nachhaltigkeitsgruppen[1] in Rheinland-Pfalz haben hierzu in einem offenen Brief festgestellt:

„Der bisherige Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit an Hochschulen nicht oder zumindest kaum zu regeln, reicht nicht aus. Zwar haben sich an vielen Standorten studentische Initiativen gegründet, die das Thema Nachhaltigkeit angehen wollen. Allein können sie die Aufgaben, die durch Klima- und Umweltkrise auf die Hochschulen zukommen, aber nicht stemmen. Für deren Bewältigung mittels innovativer Lösungsansätze in Forschung, einfachen Weisungen an die Verwaltung sowie Multiplikation durch Lehre sind ausreichend finanzierte und integrierte Nachhaltigkeitsbüro unerlässlich. Diese können den Anstoß bieten, Nachhaltigkeit ganzheitlich in das Bildungssystem einzuarbeiten.“

Diesem Standpunkt schließen wir uns hiermit explizit an.

Hochschulen beschäftigen – Studierende eingeschlossenen – mehrere Tausend bis Zehntausende von Personen. Die Kosten für Errichtung und Betrieb eines Green Office sind unter Berücksichtigung der Gesamtkosten zum Betrieb einer Hochschule vernachlässigbar klein, können aber durch interne Beratung zu einer Entlastung anderer Stellen führen. Auch unter Berücksichtigung von Umweltfolgekosten von ca. 180 EUR je Tonne CO2 (UBA, 2018[2]) lässt sich die Einrichtung auch unter Berücksichtigung der Allgemeinkosten rechtfertigen.

Im „Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung – Der deutsche Beitrag zum UNESCO-Weltaktionsprogramm“[3] steht unter anderem auf S. 62:

„Das Fachforum Hochschule fordert Hochschulen auf, Studierende und Studierendenorganisationen in ihrer Nachhaltigkeitsgovernance zu beteiligen und angemessen zu vertreten, namentlich in Beiräten, Nachhaltigkeitsbüros, Kommissionen, Gremien/Senaten und Konsultationsprozessen.“

Hierfür benötigt es zunächst die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros (= Green Offices). Im aktuellen Prozess der Hochschulgesetzesnovelle sind Green Offices jedoch lediglich als „Vorschlag“ in der Gesetzesbegründung vorgesehen. Dadurch ist weder eine Finanzierung gesichert noch  vorgesehen, vielmehr wird der Status quo weiterbestehen. Progressives und zukunftsgerichtetes Handeln geht anders. Wir möchten dabei auch an das Landesklimaschutzgesetz § 9 Abs. 3 erinnern, in dem es bereits heißt:

Das Land setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstige Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Landes unterliegen, sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren.

Durch die Integration eines Green Offices in die Struktur der Hochschule kann ein wichtiger Beitrag für effektiven Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Es dient dabei als Ansprechpartner*in für Hochschulleitung, Dozierende, Mitarbeitende und Studierende, kann aber auch von sich aus aktiv werden und Vorschläge einbringen. Da dieses Aufgabenfeld bisher nicht gezielt und dauerhaft bearbeitet wird, ist die Einrichtung von Green Offices dringend geboten, um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Wir fordern daher, die Einrichtung von Green Offices an den Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Aufnahme im Hochschulgesetz verpflichtend zu machen und die Finanzierung sicherzustellen.

[1]:ribbit – Initiative für Transformation Hochschule Mainz, Hochschulgruppe FUTURE Nachhaltigkeit Technische Universität Kaiserslautern, Referat für Nachhaltigkeit im AStA der Universität Trier, Green Office Umwelt-Campus Birkenfeld, Green Office Landau, Green Office Initiative der Johannes-Gutenberg-Universität-Mainz

[2]https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hohe-kosten-durch-unterlassenen-umweltschutz

[3]https://www.bmbf.de/files/Nationaler_Aktionsplan_Bildung_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung.pdf