Zum Inhalt springen

Koordination

Protokolle

Protokolle

Protokolle sind (sofern vorhanden) hier abrufbar. Protokolle in roter Schrift sind verfügbar. Protokolle aus dem Jahr 2023 und älter, die eingesehen werden möchten, müssen bei der Koordination angefragt werden.

2025
Protokoll vom 06. Dezember – Annahme ausstehend
Protokoll vom 25. Oktober
Protokoll vom 20. September 

Protokoll vom 23. August – Annahme ausstehend
Protokoll vom 26. Juli 
Protokoll vom 28. Juni
Protokoll vom 24. Mai
Protokoll vom 26. April 
Protokoll vom 15. März 
Protokoll vom 15. Februar
Protokoll vom 11. Januar 
2024

PM – Brief an MWG

Studierende fordern Kurswechsel:

LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz warnt vor Existenzbedrohung der Hochschullandschaft

 Kaiserslautern, 20. September 2025 – Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK), schlägt Alarm: Trotz sinkender Inflation verschärft sich die soziale und finanzielle Lage der Studierenden im Land. Steigende Mensapreise, wachsende Wohnkosten und marode Hochschulgebäude gefährden nach Ansicht der LAK-RLP die Zukunft des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz.

„Unsere Hochschulen sind finanziell am Ende, die Studierenden stehen am Limit – und die Landesregierung schaut zu. So darf es nicht weitergehen!“, sagt Jan Stefan Schreiner, Vorstandsmitglied der LAK.

Zentrale Forderungen der Studierenden

·         Finanzierung der Studierendenwerke sichern – höhere Zuschüsse für Mensa, Wohnen, Kitas sowie Unterstützung bei Personal- und   Investitionskosten.

·         Finanzielle Entlastung der Studierenden – Initiative im Bundesrat für ein elternunabhängiges, modernes und schneller ausgezahltes   BAföG.

·         Sanierung der Hochschulen endlich anpacken – kaputte Gebäude, schlechte Lernbedingungen und fehlendes WLAN passen nicht   ins  21. Jahrhundert.

·         Nachhaltigkeit mutig umsetzen – Photovoltaik auf allen geeigneten Hochschulgebäuden und Einhaltung des Klimaziels bis 2030.

·         Deutschlandticket sichern – langfristige Finanzierung für Studierende garantieren.

·         Mitbestimmung stärken – die LAK muss bei allen Hochschulgesetz-Änderungen einbezogen werden.

„Es geht um die Zukunft unseres Landes!“

Die LAK warnt vor einer dramatischen Abwärtsspirale: Ohne eine Kehrtwende drohe eine existenzielle Gefährdung der Studierendenwerke und eine nachhaltige Schwächung des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz.

„Die Argumentation, es sei kein Geld da, lassen wir nicht gelten – nicht bei einem Hochschuletat von 1,23 Milliarden Euro und einem Bundessondervermögen von 100 Milliarden Euro. Jetzt muss gehandelt werden!“, so Schreiner weiter.

Einladung zum Dialog

Um die Probleme konstruktiv zu lösen, fordert die LAK ein persönliches Gespräch mit Minister Hoch: „Wir wollen keine Briefe hin- und herschreiben, sondern endlich gemeinsam Lösungen erarbeiten.“

PM – Stellungnahme Preiserhöhung D-Ticket

Studierende schlagen Alarm:

Geplante Preiserhöhung beim Deutschlandticket bedroht das Semesterticket

Kaiserslautern, 20. September 2025 – Auf der Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro. Nach der Preiserhöhung zu Beginn dieses Jahres wird der Preis nochmals erhöht. Für Studierende bedeutet dies eine dramatische Konsequenz – auch das deutschlandweite Semesterticket wird teurer.

„Die Studierenden sind am Limit! Wieder eine Preissteigerung von diesmal 18 Euro pro Semester ist schlicht inakzeptabel und gefährdet das Fortbestehen des Deutschland-Semestertickets. Wenn nicht sofort gehandelt wird, bricht dieses Modell zusammen“, warnt die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK), die die Interessen von knapp 120.000 Studierenden im Land vertritt.

Preisschock für Studierende

Bisher zahlen Studierende monatlich 34,80 Euro für das Deutschland-Semesterticket – fällig in einer Vorauszahlung von 208,80 Euro pro Semester. Mit der geplanten Erhöhung steigt der Beitrag auf 37,80 Euro monatlich bzw. 226,80 Euro pro Semester. Das bedeutet: eine Mehrbelastung von 18 Euro bei gleichbleibender Leistung.

„Für viele Studierende ist schon der aktuelle Betrag die absolute Schmerzgrenze. Schon die letzte Preiserhöhung um über 30 Euro war für Studierende kaum zu stemmen, doch die erneute Erhöhung um nun 18 Euro reißt wieder einmal ein großes Loch ins ohnehin knappe Budget. Das können wir nicht akzeptieren“, so LAK-Vorstandsmitglied Jan Stefan Schreiner.

Unsere Forderungen an Politik und Länder

·        Sofortiges Einfrieren des Ticketpreises auf Basis der 58-Euro-Variante, um kurzfristig
finanzielle Stabilität zu sichern.

·        Preisentkopplung vom Deutschlandticket: Das Semesterticket
muss unabhängig kalkuliert werden.

·        Langfristige Preisstabilität durch einen
sozialverträglichen, gerechten Beitrag für Studierende.

„Mobilität darf kein Luxus werden!“

Das Deutschland-Semesterticket gilt als Erfolgsgeschichte: Es verbindet Studierende bundesweit, erleichtert die Teilnahme am Studium und leistet einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität. Mit den aktuellen Beschlüssen droht dieser Fortschritt jedoch zunichtegemacht zu werden.

„Wenn Mobilität für Studierende unbezahlbar wird, verlieren wir nicht nur ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, sondern auch ein Stück Bildungsgerechtigkeit. Mobilität darf kein Luxus sein – sie ist eine der Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Studium“, betont die LAK.

PM: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert

Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen  auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator des LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung auf der Erhöhung der Regelstudienzeit umgesetzt wurde.  Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und klaren Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen gab es klare Einschränkungen wie geschlossene Bibliotheken, schlechtes Internet und behelfsmäßige Lehrkonzepte. Aber auch grundsätzlich ist die digitale Lehre kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Es fehlt an persönlichem Austausch auf dem Campus oder in Lerngruppen und der akademische Diskurs kommt vielfach zu kurz.  Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen. Für Studierende, die durch ein Online-Semester abgehängt werden, darf kein Nachteil entstehen.“

Zu den bisher nicht berücksichtigten Studiengängen der Medizin und Rechtswissenschaft ergänzt Plum: „Die zuständigen Bundesministerien müssen dem Regelungsbedarf nun rasch nachkommen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung hierfür einsetzt und sich optimistisch gezeigt hat. Die geforderte bundesweite Verlängerung der BAföG Förderdauer durch das BMBF, hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Da das neue Semester an Universitäten schon im Oktober beginnt, darf es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.“ 

Zum verabschiedeten Hochschulgesetz ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LandesAStenKonferenz: „Das neue Hochschulgesetz bringt punktuell positive neue Impulse. So begrüßen wir beispielsweise die Einführung kooperativer Promotionen für Absolvent:innen von Hochschulen und die Stärkung von Teilzeitstudiengängen. Durch die Einführung einer Experimentierklausel wird die Möglichkeit für die Erprobung innovativer Hochschulstrukturen gegeben. In anderen Punkten lässt das Gesetz jedoch klar an zukunftsweisenden Reformen vermissen. Die Chance für progressive Formen der Mitbestimmung, wie durch eine paritätische Besetzung des Senates, wurde erneut vertan. Die Regelung zu Anwesenheitspflichten wurde zwar über die Gesetzesbegründung deutlich aufgeweicht, jedoch scheut das Gesetz eine klare Formulierung. Grundsätzlich stehen viele Impulse des Gesetzes unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Finanzierung.“

Positionspapier Green Office

Ein universitäres Green Office – auch als Nachhaltigkeitsbüro bezeichnet – hat als zentrale Stelle die Aufgabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Hochschulen beizutragen – in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltungshandeln. Es ist Teil der Verwaltungsstruktur und kann z.B. als Stabsstelle unterhalb der Universitätsleitung angesiedelt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass es in das alltägliche Verwaltungshandeln eingebunden wird und sich – auch initiativ – einbringen kann.

Durch die gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen kann die Umweltbilanz einer Hochschule deutlich aufgewertet werden, z.B. im Bereich der Beschaffung, Entsorgung, Gebäudemanagement, internen Logistik, aber auch bei der Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Curricula. Eine zentrale Stelle kann hierbei Wissen und Erfahrungen sammeln und in Folge durch gewonnene Expertise auch eine interne Beratungs- und Dienstleistungsrolle einnehmen. Dadurch kann zum einen die Peripherie entlastet und zum anderen auch die Entscheidungsqualität erhöht werden.

Bisher gibt es in Rheinland-Pfalz Green Offices lediglich in Birkenfeld und Kaiserslautern, wobei die dauerhafte Finanzierung nicht gesichert ist. In Landau gibt es darüber hinaus ein studentisches Green Office, welches selbstorganisiert ist und erst nach und nach durch die Verwaltung wahrgenommen worden ist. Gerade das Ziel der Expertise und auch Begleitung langfristiger Maßnahmen setzt jedoch die Schaffung und Sicherung dauerhafter Stellen voraus, insbesondere von einem dauerhaften, hauptamtlichen Mitarbeitenden. Um die Perspektive der Studierenden ausreichend zu berücksichtigen, sind außerdem zusätzliche Stellen für studentische Hilfskräfte zielführend.

Verschiedene Green-Office-Initiativen und studentische Nachhaltigkeitsgruppen[1] in Rheinland-Pfalz haben hierzu in einem offenen Brief festgestellt:

„Der bisherige Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit an Hochschulen nicht oder zumindest kaum zu regeln, reicht nicht aus. Zwar haben sich an vielen Standorten studentische Initiativen gegründet, die das Thema Nachhaltigkeit angehen wollen. Allein können sie die Aufgaben, die durch Klima- und Umweltkrise auf die Hochschulen zukommen, aber nicht stemmen. Für deren Bewältigung mittels innovativer Lösungsansätze in Forschung, einfachen Weisungen an die Verwaltung sowie Multiplikation durch Lehre sind ausreichend finanzierte und integrierte Nachhaltigkeitsbüro unerlässlich. Diese können den Anstoß bieten, Nachhaltigkeit ganzheitlich in das Bildungssystem einzuarbeiten.“

Diesem Standpunkt schließen wir uns hiermit explizit an.

Hochschulen beschäftigen – Studierende eingeschlossenen – mehrere Tausend bis Zehntausende von Personen. Die Kosten für Errichtung und Betrieb eines Green Office sind unter Berücksichtigung der Gesamtkosten zum Betrieb einer Hochschule vernachlässigbar klein, können aber durch interne Beratung zu einer Entlastung anderer Stellen führen. Auch unter Berücksichtigung von Umweltfolgekosten von ca. 180 EUR je Tonne CO2 (UBA, 2018[2]) lässt sich die Einrichtung auch unter Berücksichtigung der Allgemeinkosten rechtfertigen.

Im „Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung – Der deutsche Beitrag zum UNESCO-Weltaktionsprogramm“[3] steht unter anderem auf S. 62:

„Das Fachforum Hochschule fordert Hochschulen auf, Studierende und Studierendenorganisationen in ihrer Nachhaltigkeitsgovernance zu beteiligen und angemessen zu vertreten, namentlich in Beiräten, Nachhaltigkeitsbüros, Kommissionen, Gremien/Senaten und Konsultationsprozessen.“

Hierfür benötigt es zunächst die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros (= Green Offices). Im aktuellen Prozess der Hochschulgesetzesnovelle sind Green Offices jedoch lediglich als „Vorschlag“ in der Gesetzesbegründung vorgesehen. Dadurch ist weder eine Finanzierung gesichert noch  vorgesehen, vielmehr wird der Status quo weiterbestehen. Progressives und zukunftsgerichtetes Handeln geht anders. Wir möchten dabei auch an das Landesklimaschutzgesetz § 9 Abs. 3 erinnern, in dem es bereits heißt:

Das Land setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstige Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Landes unterliegen, sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren.

Durch die Integration eines Green Offices in die Struktur der Hochschule kann ein wichtiger Beitrag für effektiven Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Es dient dabei als Ansprechpartner*in für Hochschulleitung, Dozierende, Mitarbeitende und Studierende, kann aber auch von sich aus aktiv werden und Vorschläge einbringen. Da dieses Aufgabenfeld bisher nicht gezielt und dauerhaft bearbeitet wird, ist die Einrichtung von Green Offices dringend geboten, um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Wir fordern daher, die Einrichtung von Green Offices an den Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Aufnahme im Hochschulgesetz verpflichtend zu machen und die Finanzierung sicherzustellen.

[1]:ribbit – Initiative für Transformation Hochschule Mainz, Hochschulgruppe FUTURE Nachhaltigkeit Technische Universität Kaiserslautern, Referat für Nachhaltigkeit im AStA der Universität Trier, Green Office Umwelt-Campus Birkenfeld, Green Office Landau, Green Office Initiative der Johannes-Gutenberg-Universität-Mainz

[2]https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hohe-kosten-durch-unterlassenen-umweltschutz

[3]https://www.bmbf.de/files/Nationaler_Aktionsplan_Bildung_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung.pdf

Stellungnahme zum Neustrukturierungsgesetz

Stellungnahme zum Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten zum Anhörungsverfahren im Ausschuss für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden nimmt die Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz in konsensualer Abstimmung mit den betroffenen Studierendenvertretungen aus Kaiserlautern, Koblenz und Landau zu dem Gesetzentwurf Stellung.     

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten führt die im April 2017 begonnene Analyse der Hochschullandschaft, die darauf aufbauenden Empfehlungen zum Hochschulsystem aus dem April 2018 sowie die Entscheidung des Ministerrats im Februar 2019 zur Verselbständigung des Universitätsstandorts Koblenz und der Zusammenführung des Standorts Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern im Sinne des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) konsequent fort. Mit den Hochschulleitungen wurde sich auf ein Eckpunktepapier für den Strukturprozess verständigt. Dieses Papier bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzentwurf.

Zum 1. März 2021 soll der Hochschulrat der zukünftigen Technischen Universität mit den Standorten Kaiserslautern und Landau gebildet werden. Von den Standorten sollen jeweils drei Personen in das Gremium entsandt werden. Diese Vorgabe lässt eine adäquate Vertretung der vier Statusgruppen (Hochschullehrende, Studierende, akademische Beschäftigte, nicht wissenschaftlich Beschäftigte) nicht zu. Die Zahl der universitären Mitglieder ist somit um je eine Person je Standort zu erhöhen. Erfahrungsgemäß ist es die Statusgruppe der Studierenden, die aufgrund ihrer ebenfalls geringen Repräsentation im Senat auf eine adäquate Vertretung ihrer Interessen verzichten müssen. Darüber hinaus sollte die Amtsdauer des studentischen Mitglieds von zwei auf ein Jahr verringert werden und damit an die üblichen universitären Amtszeiten angepasst werden.

Der Leitung der zukünftigen Technischen Universität kommt eine wesentliche Rolle für den Erfolg dieser zu. Ihre Entscheidungen werden maßgeblich für das gelingende Zusammenwachsen, die neue Identität, den Erfolg insgesamt sein. Den Fall des im Gesetzentwurf dargelegte Übergangsmodells im Fall einer fehlenden Verständigung zwischen Kaiserslautern und Landau gilt es zu vermeiden. Wenn überhaupt, darf dieses allenfalls für einen kurzen Zeitraum zur Anwendung kommen und keinesfalls die Grundlage für eine dauerhafte Governancestruktur bilden. Eine solche Organisation würde Standortdenken fördern und einer ganzheitlichen Strategie für Wissenschaft, Lehre und Forschung im Weg stehen.

In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurde erneut nicht der langjährigen studentischen Forderung einer 1/3 Besetzung der Senate mit studentischen Mitgliedern nachgekommen, die auch von der Landes-ASten-Konferenz vertreten wird. Das vorliegende Gesetz verpasst ebenfalls die Chance, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um progressive Wege hin zu einer umfassenden Partizipation der Studierenden zu gehen. Thüringen hat dies eingeführt und zeigt, wie eine Repräsentation der Studierenden im Senat adäquat möglich ist. Insbesondere im Entstehen von neuen Universitäten ist die gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen Grundstein für eine erfolgreiche Identitätsbildung in Forschung und Lehre.

Den betroffenen Studierendenschaften bleiben Zweifel am Gesetz hinsichtlich der zugesicherten finanziellen Mittel, die das Ministerium für den Transformationsprozess veranschlagt hat. Die im Gesetz erwähnte Summe von acht Millionen Euro wird nicht ausreichen, um einen Zusammenschluss von Landau und Kaiserslautern sowie gleichzeitig die Eigenständigkeit der Universität Koblenz adäquat zu ermöglichen. Im bisherigen Gesamtprozess wurde durch das MWWK stets eine konkrete Schätzung anfallender Kosten vermieden. Die ministerielle Haltung findet sich nun auch im Gesetzentwurf wieder. Statt einen exakten Kostenrahmen zu benennen, gibt es lediglich eine Zusage für eine Kostenübernahme in Höhe der genannten Summe. Es bedarf aber dringend Planungssicherheit an allen drei Campus, die mit der zugesicherten Summe nicht gewährleistet ist. Unsicherheiten über die Zukunft der Einrichtungen, finanzieller wie sonstiger Art, führen zu einem Verlust der Attraktivität der Standorte und des Bildungsstandorts RLP. Lehrende und Studierende müssen nach wie vor und zu jedem Zeitpunkt des Prozesses Klarheit über Berufs- und Studienperspektiven haben. Es ist zu erwarten, dass die gegenwärtig laufende Kostenschätzung für die Transformation durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung ebenfalls einen deutlich höheren Bedarf ermittelt. Alle drei Studierendenschaften sehen die bisher ungenügend geregelte Finanzierung als die größte Herausforderung in Bezug auf das Gesetz an. Nur nach Klärung dieses Problems, werden die Bestimmungen im Entwurf den Erfolg der zwei neuen Universitäten ermöglichen.

PM: LAK RLP fordert Unterstützung der Studierendenwerke

Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP) fordert mehr Hilfen für die hiesigen Studierendenwerke und ihre Mitarbeiter*innen zur Bewältigung der Corona-Krise. Hierzu erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK RLP:

„Dass hunderte Saisonkräfte in der Gastronomie nicht weiter beschäftigt werden konnten, stellt viele unter ihnen vor existentielle Schwierigkeiten. Das Land hätte hier längst durch einen Rettungsschirm, wie ihn beispielsweise die Gewerkschaft Verdi fordert, die Studierendenwerke und ihre Beschäftigten absichern müssen. Dass nun auch das Stammpersonal bei weiter ausbleibenden Einnahmen gefährdet ist, macht spätestens klar, dass auch studentische Interessen angegriffen werden. Sei es die Instandhaltung und der dahinterstehende Verwaltungsapparat der Wohnheime, die Verwaltung der Nothilfefonds oder die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote: Es darf zu keinen Kürzungen kommen, will man nicht die Attraktivität der Hochschulstandorte gefährden und weitere Menschen in die Arbeitslosigkeit stürzen. Dass das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) in der aktuellen Situation noch keine Notlage erkennen will, ist blanker Hohn. Die Lösung kann auch nicht die Konkurrenz zur ohnehin angeschlagenen Gastro-Branche durch eine Öffnung der Mensen für alle oder die Vermietung von Wohnheim-Appartements an Nicht-Studierende sein.“

„Es ist jedoch nicht nur das Land, sondern auch der Bund gefragt“, ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LAK RLP: „Kurzarbeitergeld ist auf 12 Monate ausgelegt. Auch vor dem Hintergrund eines Wintersemesters mit erheblich weniger Präsenzbetrieb, ist mit entsprechend länger anhaltenden Folgen zu rechnen. Insbesondere bei weiter ausbleibender Hilfe des Landes, drohen betriebsbedingte Kündigungen. Diese müssen verhindert werden und für die Haushalte der Studierendenwerke bis Ende 2021 Planungssicherheit hergestellt werden. Hierfür muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das ihm zu Verfügung stehende Instrument nutzen, und gemäß der Verordnungsermächtigung die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern.“

PM: Bundesweiter Studierendenprotest soll hunderttausenden in Not geratenen Studierenden eine Stimme geben

Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland gehen am 08.06. auf die Straße, um gegen die unzureichenden Hilfsmaßnahmen für Studierende zu protestieren. Um 11 Uhr finden u.a. vor den Landesparlamenten und Wissenschaftsministerien in Hannover, Potsdam, Dresden, Mainz, Wiesbaden, sowie vor dem Gebäude des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Bonn Kundgebungen statt. Die Botschaft ist klar: um eine Bildungskatastrophe zu verhindern, muss den vielen in Not geratenen Studierenden endlich geholfen werden. Die Aktionen laufen unter dem Hashtag #studihilfejetzt und #solidarsemester. Den dezentralen Kundgebungen folgt am 20.06. eine Demonstration in Berlin zum gleichen Thema.

In Mainz wird die Kundgebung um 11:00 Uhr am Ernst-Ludwig-Platz (55116, Mainz) stattfinden. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie haben wir uns dazu entschlossen, die Teilnehmerzahl auf eine kleine Gruppe zu begrenzen, die stellvertretend für Ihre Kommiliton*innen demonstrieren wird. 

„Drei Monate, nachdem Scholz die Bazooka ausgepackt hat, kommt Bildungsministerin Karliczek nun mit einer winzigen Wasserpistole daher“, sagt Simone Mangold, vom AStA der Universität Landau. „Studierende sollen sich durch einen Kredit mit hohen Zinsen verschulden. Als einzige rückzahlungsfreie Hilfe bietet Frau Karliczek einen Nothilfefonds an, der nur bei Menschen greift, die weniger als 500 Euro auf dem Konto haben. Diese bekommen dann nur bis zu 500 Euro. Das heißt im Klartext: Wer genug Geld auf dem Konto hat, um Miete und Krankenversicherung zu bezahlen, bekommt keine Hilfe. Davon sind dann aber weder Lebensmittel- noch sonstige Ausgaben gedeckt.“ Daher müsse die Bundesregierung nun eingreifen und das Versagen der Ministerin wettmachen. 

„Der Protest soll den vielen hunderttausenden Studierenden eine Stimme geben, die ihre Jobs verloren haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Kurzarbeitergeld haben“, so Raffael Plum von der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz. „Seit drei Monaten müssen sie irgendwie über die Runden kommen, leihen sich Geld von Familie und Freund*innen, um Miete und Essen bezahlen zu können. Viele haben schon ihr Studium abgebrochen, um Anspruch auf Grundsicherung zu bekommen. Das alles lässt Anja Karliczek sehenden Auges passieren. Was ist das für eine Bildungsministerin, der diese Bildungskatastrophe egal ist?“

Die Proteste finden daher zusätzlich zu den Landeshauptstädten auch direkt vor Frau Karliczeks Ministerium statt. In Bonn haben die lokalen ASten der Universität Bonn und der Universität zu Köln zur Demonstration gerufen, in Berlin folgt am 20.06. eine große Demonstration. „Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen“, sagt Amanda Steinmaus von der bundesweiten Studierendenvertretung fzs. „Anja Karliczek ist nicht nur beratungsresistent, sondern verhindert aktiv, dass Studierenden schnell und unbürokratisch geholfen wird. Mittlerweile brauchen wir nicht nur eine schnelle finanzielle Hilfe für die vielen Studierenden in Not. Generell muss die Studienfinanzierung in Deutschland reformiert werden, um die drastische Bildungsungerechtigkeit, die sich durch die Corona-Krise gerade noch einmal verschärft hat, auszugleichen. Für die, die schon abgebrochen haben, müssen Hilfsangebote und Regelungen geschaffen werden, um ihnen die Rückkehr zum Studium zu ermöglichen.“

Kontakte für Rückfragen:

Koordination der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz (AStA der Universität Trier)
Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org

Allgemeiner Studierendenausschuss der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Jan Paulus | Hochschulpolitik@asta.uni-mainz.de| 0174 3212754 (Ansprechperson vor Ort)

PM: Maximal 500€ auf dem Konto – Völliges Unverständnis über Vergabekriterien der Zuschüsse

Vor einem Monat präsentierte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre „Lösung“ für die finanziellen Notlagen unzähliger Studierender. Einerseits wurden die Konditionen des KfW-Studienkredits geringfügig angepasst, anderseits wurden den Studierenden Zuschüsse in Höhe von 100 Millionen Euro, die über die Studierendenwerke ausgezahlt werden, in Aussicht gestellt. Zu letzteren Hilfen liegt jetzt, nach langem Warten, ein Vorschlag vor: Abhängig vom Kontostand soll das Geld der Studierenden auf maximal 500€ aufgestockt werden. Wer 300€ auf dem Konto hat, bekommt maximal 200€ ausgezahlt und wer 500€ auf dem Konto hat, bekommt nichts.

„Mit der Prüfung des reinen Kontostands wird die studentische Lebenssituation vollkommen missachtet. Eigentlich relevant sind die monatlichen Zahlungsverpflichtungen. Mit einer Aufstockung auf 500€ werden sich Betroffene nicht über Wasser halten können. Selbst in Städten mit vergleichsweise niedrigem Mietenspiegel ist die Vorstellung einer Lebensunterhaltung mit 500€ grotesk. Wer sich mühsam ein paar Hundert Euro zur Finanzierung angespart hat wird nun bestraft. Studienabbrüche scheinen hier billigend in Kauf genommen zu werden.“
Raffael Plum, Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz

„Es drängt sich uns der Eindruck auf, dass das BMBF die Auszahlung der Zuschüsse mit bewusst sachfremden Kriterien und enormen Bürokratiehürden torpediert. Die Zuschüsse wurden nun so verunstaltet, dass es fast zwangsläufig notwendig ist diese mit dem KfW-Kredit zu kombinieren. Dass dieser nur in den ersten 10 Monaten wirklich zinsfrei ist und danach mit einer Zinslast von bis 4,3% Studierenden in die Schuldenfalle treibt, scheint für das BMBF keine Rolle zu spielen.”
Maximilian Frank, Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Bayern

„Die genaue Funktionsweise der Zuschüsse wurde in einer Pressemitteilung des Staatsekretärs Meister am 27.05.20 [1] bekannt. Dass diese bis heute nicht direkt auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist, ist äußerst ungewöhnlich und zeigt, dass das BMBF bewusst intransparent kommuniziert. Auch der Versuch in dieser Pressemitteilung die Verantwortung für die Bedürftigkeitshöhe von 500€ an das Deutsche Studentenwerk auszulagern, ist ein bewusster Ablenkungsversuch von der eigenen Zuständigkeit“
– Paul Senf, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

„Doch nicht nur die schlechte Umsetzung und die Kommunikation des BMBF ist ein Problem. Seit der Vorstellung dieser „Lösung“ kritisieren Studierendenverbände, zuletzt in einem offenen Brief an Bund und Länder, dass 100 Mio. Euro für alle bundesweit notleidenden Studierenden niemals reichen werden. Mit Schätzungen von ungefähr 750.000 Studierenden in finanziellen Notlagen bedeuten 100 Mio. Euro nicht einmal 150€ pro Kopf. Unsere Forderung ist daher mindestens 900 Mio. Euro an nicht verausgabten BAföG Mitteln jetzt als Hilfe für die Studierenden, die sowieso von diesen Geldern profitieren sollten, bereit zu stellen.“
 – Jonas Neubürger, Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW

Seit 3 Monaten zieht sich der Prozess nun, der von Tiefpunkt zu Tiefpunkt stolpert. Schon lange ist dies nicht mehr tragbar. Darum schließen sich am Montag den 08.06. bundesweit Studierendenvertretungen zusammen, um gegen diesen Missstand zu demonstrieren.

[1] https://www.bmbf.de/_pressestelle/statement-von-bmbf-pst-michael-meister-zur-diskussion-ueber-die-unterstuetzung-von-11678.html

Offener Brief: Studieren in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen

Offener Brief der Studierenden an die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung (vertreten durch die Bundesminister:innen Herrn Scholz und Frau Karliczek), die Ministerpräsident*innen und
Bürgermeister:innen der Länder sowie die Vorsitzenden der Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages über die soziale Notlage der Studierenden in der Corona-Krise

Link zum Offenen Brief mit allen Unterzeichner:innen:

Offener Brief als PDF (LAK – RLP an Ministerpräsidentin Malu Dreyer):

Eine Auswahl der Unterzeichner:innen: