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PM: BMBF verweigert notwendige Reform der Überbrückungshilfen – Teilforderungen der Studierendenvertretungen auf Verlängerung umgesetzt

Am Freitag, dem 20.11.2020, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfen für Studierende bis einschließlich März 2021 bezogen werden können. Das BMBF setzt damit eine Forderung der Landesstudierendenvertretungen aus Baden-Württtemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen um, die diese zuletzt am 10.11.2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung erhoben haben [1]. Auch viele weitere Studierendenvertretungen sowie politische Hochschulgruppen haben sich für eine Verbesserung der Hilfen eingesetzt. Abseits dessen entschied sich das Ministerium dagegen die bekannten strukturellen Schwächen der Studierendenhilfe zu beseitigen.

“Das BMBF hat die Studierendenhilfen ursprünglich zum Start des “Lockdown light” im November wieder aufnehmen wollen. Durch den erneuten Wegfall der typischen Studierendenjobs ist das dringend notwendig. Etwa ⅔ aller Studierenden arbeiten neben dem Studium und sind auf diese Einnahmen dringend angewiesen. Dass es so lange dauert, ein bereits seit dem Sommersemester bestehendes Hilfsprogramm wieder aufzunehmen, beweist die Untätigkeit des Ministeriums und die Gleichgültigkeit gegenüber der Notlage der Studierenden. Die Bildungsungerechtigkeit wird weiter verschärft statt beseitigt und wirft zusätzlich kein gutes Licht auf die Priorisierung im Krisenmanagement des BMBF”, sagt Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

“Zumindest hat Frau Ministerin Karliczek endlich eingesehen, dass die Pandemielage die Hochschulen und damit auch ihre Studierenden durch das gesamte Wintersemester und möglicherweise auch darüber hinaus begleiten wird. Es ist daher nur folgerichtig, die Studierendenhilfen nicht nur im November, sondern, wie von uns gefordert, für das gesamte Semester anzubieten. Auch die Möglichkeit die pandemiebedingte Notlage durch abgelehnte Bewerbungen nachzuweisen, stellt eine Verbesserung im Vergleich zum Sommersemester da, in dem knapp 50 Prozent aller abgelehnten Anträge aufgrund eines komplizierten Nachweises durchs Raster gefallen sind”, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern, die Änderungen an der Studierendenhilfe zusammen.

“Für uns ist aber weiterhin unverständlich, warum an der Zuschusshöhe von 500 Euro, die aufgrund der direkten Verrechnung mit dem Kontostand in der Praxis häufig noch niedriger ausfällt, festgehalten wird. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Studierenden liegen bei 819 Euro, wodurch deutlich wird, dass hier mit einem realitätsfernen Betrag gearbeitet wird [2]. Bei mehr als 500 Euro auf dem Konto gar keine Hilfen zu gewähren ist außerdem unhaltbar. Die Chance, das Hilfsprogramm an die Lebensrealität der Studierenden anzupassen, wurde mit der Wiederaufnahme deutlich verpasst”, kritisiert Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS.

“Die strukturellen Schwächen der Überbrückungshilfe von 500-Euro-Deckel, über das bürokratische Antragsverfahren, bis hin zur fehlenden Sicherheit für die Studierenden sind seit dem Sommersemester bekannt. Unzählige Male haben die Studierendenvertretungen, Studierendenwerke und Sozialverbände konstruktive Vorschläge für ein echte wirksame Studierendenhilfe gemacht. Es wäre ein Leichtes gewesen, das BAföG übergangsweise für Studierenden in einer finanziellen Notlage zu öffnen. Dass das BMBF immer nur die absolute Minimallösung umsetzt, zeigt den Starrsinn von Ministerin Karliczek und ihre Geringschätzung für Studierende deutlich auf”, erklärt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü, abschließend.

[1] https://www.lak-rlp.org/pm-landesstudierendenvertretungen-fordern-grundlegende-reform-der-ueberbrueckungshilfen/

[2] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf

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