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COVID-19

PM: Antwort auf den Aufruf an die Studierenden zur Pandemiebekämpfung

Studierende wurden für eineinhalb Jahre bei der Coronapolitik nicht beachtet, sondern drei Semester in die digitale Lehre verfrachtet. Dennoch haben wir Impfaufrufe gestartet, bei der Durchführung von Impfaktionen intensiv mitgeholfen und die digitale und wenn möglich hybride Lehre maßgeblich mitgestaltet. Nun erhalten wir eine erneute Aufforderung zu mehr Engagement für die Pandemiebekämpfung, die bei vielen Studierenden für Unmut sorgt.

Mit der neuen Coronaverordnung sind lokale Lockdowns ab einer 7-Tages-Inzidenz von 350 wieder vorgesehen. Das bedeutet für viele Studierende wieder den Verlust von Einnahmen durch Nebenjobs in der Gastronomie oder dem Einzelhandel.  In dieser Situation zum ehrenamtlichen Arbeiten aufzurufen und mit einer Aufwandsentschädigung zu werben, finden wir vor dem Hintergrund unangebracht, dass viele dieser Stellen eine prekäre Beschäftigung nach sich ziehen würden. An vielen dieser im Brief erwähnten Stellen wird kein Mindestlohn ausgezahlt.

Deshalb schließen wir uns als LandesAStenKonferenz dem offenen Brief des AStA der JGU Mainz vom 10.12.2021 an (https://asta.uni-mainz.de/2021/12/10/offener-brief-an-minister-hoch-prof-dr-krausch/) und fordern die Landesregierung von Rheinland-Pfalz dazu auf, die Pandemie nicht länger zu managen, sondern wirklich zu bekämpfen.

PM: Lehre im Wintersemester 2021/2022

Ausgangslage
Mit den digitalen Lehrangeboten der vergangenen Semester wurde – unter immensen Herausforderungen für Studierende, aber auch für Lehrende – ein weitgehend ordnungsgemäßes Studium ermöglicht. Das Studieren lebt jedoch vom direkten Austausch und Kontakt. Die psychosozialen Auswirkungen der rein digitalen Lehre und insbesondere der damit einhergehende Mangel an direktem sozialem Austausch sind nicht zu ignorieren. Viele Studierende und Lehrende berichten von psychischen und physischen Auswirkungen, wie etwa dem Gefühl von Isolation.[1] Angesichts der fortgeschrittenen Impfquote und der flächendeckenden Möglichkeit sich impfen zu lassen, wird der Präsenzbetrieb an rheinland-pfälzischen Hochschulen im aktuellen Wintersemester wieder aufgenommen. Wir begrüßen eine Rückkehr zur Präsenzlehre ausdrücklich und sehen Chancen aus den Erkenntnissen der vergangenen drei Semestern nun gemeinsam ein sicheres und selbstbestimmtes Studium zu entwickeln.

Ein sicheres Studium geht vor
Zu einer sicheren Lern- und Lehrumgebung gehört, neben konkret ausgearbeiteten Hygienekonzepten, möglichst viele Studierende und Lehrende davon zu überzeugen, vom Impfangebot Gebrauch zu machen. Studentische Vertreter*innen haben sich hierfür bereits eingesetzt und werden dies weiterverfolgen. Als unmittelbare Anreizsetzung könnten Menschen, die noch keinen vollständigen, aber einen bereits begonnen Impfschutz vorweisen können, kostenlose Tests bis zum vollständigen Impfschutz oder spätestens zum Jahresende zur Verfügung gestellt werden. Dies würde auch die internationalen Studierenden, die noch keine Möglichkeit hatten sich impfen zu lassen, berücksichtigen. Diese Möglichkeit sollte von den politischen Verantwortlichen geprüft werden.
Eine sichere Umgebung kann gegenwärtig nur mit weitgehenden Mitteln geschaffen werden. Eine 2G-Regelung im Präsenzbetrieb scheint uns vertretbar. Ausnahmen davon darf es lediglich für Personen geben, für die keine Impfempfehlung vorliegt, für die aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht infrage kommt die mit einem in Deutschland bisher nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden oder die in ihrem Heimatland bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. Auch für diese Personen muss es, solange sie nach geltendem Recht nicht immunisiert sind, konsequent die Möglichkeit der kostenlosen Testung geben.
Eine 2G+ Regelung lehnen wir ab. Ein Vorgehen nach dem aktuellen Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz [2] würde dazu führen, dass je nach Infektionslage bis zu 25 unimmunisierte Personen pro Raum zulassen. Diese Situation würde die zu Beginn des Semesters kommunizierte Gefährdung für Studierende, die an der Präsenzlehre teilnehmen, deutlich verschärfen.

Lehre im Wintersemester – Anforderung und Bedarfe
Die rheinland-pfälzischen Hochschulen müssen deutlich stärker unterstützt werden, vielfältige synchrone und asynchrone Lehr- und Lernangebote im digitalen sowie im Präsenz-Format umzusetzen. Durch eine Kombination aus digitalen und Präsenz-Angeboten kann die Studienqualität gesteigert, Studierenden ein höheres Maß an Studienfreiheiten ermöglicht und in der aktuellen Corona-Zeit ein möglichst sicheres Studieren angeboten werden. Die Verfügbarkeit von alternativen Angeboten, wie digitale Lehrveranstaltungen oder hybride Lehrformate, gewährleistet für Studierende, die an einem 2G-Präsenzbetrieb nicht teilnehmen können, dennoch eine Teilhabe. Einzelne Ausnahmen von einer 2G-Regelung kann es allenfalls im Bereich von Laborübungen oder praktischen Sportübungen geben.
Da sich in den vergangenen Semestern gezeigt hat, dass adäquat aufbereitete digitale Formate und insbesondere das Bereitstellen unterschiedlicher Formate für Lehrende ein erhöhtes Maß an Arbeit bedeuten, sehen wir aktuell nicht, wie die rheinland-pfälzischen Hochschulen bei den aktuellen Kapazitäten dem gerecht werden können. Hier sehen wir das Land in der Verantwortung, die Hochschulen sowohl mit personellen Ressourcen als auch mit finanziellen und technischen Mitteln auszustatten, denn ein qualitativ hochwertiges Studium unter den aktuellen Bedingungen ist nur mithilfe eines breiten Angebots möglich. Zusätzlich sollte hier ein eindeutiges Signal in Richtung orts- und zeitunabhängigem Studium gesendet werden, was gerade Studierende in nicht-privilegierten Situationen zu Gute kommt.

Zusammenfassung
Zusammenfassend stellen wir uns ein Studium in Zeiten einer Pandemie und post-Corona deutlich selbstbestimmter vor. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz sind keine ausschließlich digitalen Lernorte und sollten daher wieder Lehre vor Ort anbieten. Studierende, die ihr Studium in Eigenverantwortung abwickeln sollen, sollten während ihres Studiums gesundheitliche Risikofaktoren nicht gegen ein adäquates Lehrangebot abwägen müssen. Studierende, die sich aus nicht gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen, können auf andere Angebote zurückgreifen. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen können das Wintersemester 2021/2022 und kommende Semester sicherer für alle Studierenden und weiteren Mitglieder der Hochschulen ermöglicht werden.

Unsere Forderungen im Überblick:
An die Landespolitik:
•    Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für eine 2G Regelung, die lediglich begründete Ausnahmen zulässt
•    Finanzielle, personelle und rechtliche Unterstützung für die Hochschulen damit allen Studierenden ein qualitativ hochwertiges Studium im Selbststudium sowie in Präsenz angeboten werden kann

An die Bundespolitik:
•    Überarbeitung der Regelungen bezüglich der Bereitstellung von Covid 19 Schnelltests neben Schwangeren, Stillenden und mit nicht EU-zugelassenen Impfstoffen auch für für einfach geimpfte Studierende bis Jahres ende ergänzt werden muss

Hochschulen:
•    Unterstützung der studentischen Forderungen nach einem gesundheitlich risikofreien und qualitativ hochwertigem Studium an Landes- und

Bundesebene
•    Schaffung von möglichst viel Wahlmöglichkeit in Bezug auf synchrone und asynchrone digitale und vor Ort Lehrangebote und ein Selbststudium mit Unterstützungsmöglichkeiten

Quellen
[1] Universität Hildesheim | Aktuelle Neuigkeit – Universität Hildesheim | Online-Befragung Stu.diCo II zum Studienalltag in der Pandemie zeigt: Das Lernen läuft, das soziale Miteinander fehlt (uni-hildesheim.de)
[2] https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/2g-und-neue-corona-warnstufen-neue-absonderungsverordnung-fuer-schulen-kommt/

Kontakte für Rückfragen:
Vorstand der LandesAStenKonferenz | vorstand@lak-rlp.org | +4915751145884

PM: Ein Jahr Hilferufe der Studierenden – Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesstudierendenvertretungen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen

Ein Jahr Hilferufe der Studierenden Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende Viele Studierende befinden sich weiterhin in einer schweren finanziellen Notlage. Das Anhalten der Pandemie verschlimmert die Lage zusehends. Das BMBF unter Bildungsministerin Karliczek ändert jedoch weiter nichts an den stark kritisierten Überbrückungshilfen, um den Studierenden unter die Arme zu greifen.
Die Überbrückungshilfen waren schon bei ihrer Ankündigung vor einem Jahr absolut unzureichend und wurden bereits damals von vielen Studierendenverbänden kritisiert. Grund dafür ist v.a. der Höchstbetrag von 500 €, der die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Studierenden bei Weitem nicht deckt. Zudem funktioniert dieser als Aufstockung, das bedeutet, dass 500 € nur ausgezahlt werden, wenn der Kontostand unter 100 € beträgt. Dazu kommen große bürokratische Hürden, die den Antragstellenden das Leben unnötig schwer machen und sie mit abgelehnten Anträgen und zerstörten Existenzen zurücklassen.

„Die Lebenshaltungskosten eines Studierenden im Bundesdurchschnitt liegen bei 867 €. Aufgrund regionaler Unterschiede können diese sogar noch deutlich höher sein. Die Überbrückungshilfen sind dagegen ein Witz. Das BMBF rühmt sich auf seiner Website damit, dass im Schnitt pro bewilligten Antrag 436 € ausgezahlt werden. Im Umkehrschluss heißt das aber, dass diese Studierenden davor bereits weniger als 100 Euro auf dem Konto hatten. Da geht es an die Existenz.” kritisieren die Landesstudierendenvertretungen.

Besonders fatal ist dieser Umstand, da Studierende von den sozialen Sicherungsnetzen der Gesellschaft nicht aufgefangen werden. 93 % der Studierenden sind Vollzeitstudierende und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstige Sicherungen. 68 % der Studierenden hatten vor Beginn der Pandemie einen Nebenjob. Trotz Vollzeitstudium sind 86 % davon auf dieses Einkommen angewiesen gewesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. [1] Schätzungen zufolge haben etwa die Hälfte der Studierenden ihren Job in der Pandemie verloren. [2] Ohne adäquate Hilfe stehen sie vor dem Nichts.
Der Hauptablehnungsgrund für Anträge auf Überbrückungshilfe ist, dass die Notlage, in der sich die Studierenden befinden, nicht pandemiebedingt ist. [3] Studierende, die schon vor der Pandemie kaum über die Runden kamen, gehen leer aus.
Um die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen zu können, muss von den Studierenden mittlerweile nachgewiesen werden, dass sie innerhalb der letzten zwei Monaten versucht haben, ihre pandemiebedingte Notlage zu ändern, zum Beispiel durch abgelehnte Bewerbungen. [4] Aber in den vergangenen Monaten haben weder die Gastronomie noch die Kultur- und Messebranche wieder öffnen können, eine der Haupteinnahmequellen für Studierende.
Es hätte auch eine Alternative zu den Überbrückungshilfen gegeben: Eine Öffnung des BAföG, sodass auch Studierende, die unter normalen Umständen keinen Anspruch auf diese Unterstützung gehabt hätten, mit aufgefangen werden. Im Jahr 2019 wurden 900 Millionen €, die für das BAföG vorgesehen waren, nicht ausgeschöpft. Eine solche Maßnahme wäre also sinnvoll und finanzierbar gewesen. [5] Doch die CDU-Bildungsministerin Karliczek hat sich konsequent geweigert diese einfache Form der Hilfe umzusetzen. Ihrer Meinung nach fehlte dafür die Zeit. [6]
Die Landesstudierendenvertretungen sehen die Probleme mit den Überbrückungshilfen als Symptom eines strukturellen Problems:

“Das BAföG ist veraltet und unterstützt nur noch einen Bruchteil der Studierenden. Anstatt weiter an den ohnehin unzureichenden Überbrückungshilfen herumzudoktern, sollte sich die Bundesregierung endlich eine große BAföG-Reform auf die Fahne schreiben: Eine Reform, die die Förderquoten wieder erhöht, weniger Bürokratie erfordert und sich an den realen Lebensbedingungen der Studierenden misst.”, fordern die Landesstudierenden-vertretungen.

Dieses Jahr wird das BAföG 50 Jahre alt. Aktuell gibt es viel Reformbedarf, daran besteht kein Zweifel. Auch die Hochschulrektorenkonferenz, das Deutsche Studentenwerk [sic] und das Bündnis “50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern!?” haben sich deutlich für eine studierendenfreundlichere und realitätsnähere Ausführung des BAföG ausgesprochen. [7,8] Dass es der Regierung jedoch offensichtlich an politischem Willen fehlt, ist für die Landesstudierendenvertretungen unverständlich. Sie wollen auch weiterhin das Thema in die Öffentlichkeit bringen und den Druck hochhalten.

Quellen:

[1]    http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf
[2]    https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/07/Studieren-w%C3%A4hrend-der-Covid19-Pandemie_Analyse.pdf
[3]    https://www.studentenwerke.de/de/content/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr-studierende-ist
[4]    https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
[5]    https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/
[6]    https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/karliczek-gegen-bafoeg-oeffnung-wegen-corona-krise-2704/
[7]    https://bafoeg50.de/
[8]    https://www.studentenwerke.de/de/content/voll-unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-die-hrk-forderung

Kontakte für Rückfragen:

LandesAstenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP):

Belinda Wißmann | 017655725629 | koordination@lak-rlp.org

Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg: Andreas Bauer | +49 (0) 176 32726099 | praesidium@lastuve-bawue.de
Landes-ASten-Konferenz Bayern: Johanna Weidlich | +49 (0) 176 34668303 | sekretariat@lak-bayern.de
Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE): Jonathan Wiegers (Sprecher) | 01606305603 |  sprecherinnenrat@mailbox.org
Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommern: Niklas Röpke | kontakt@asta-rostock.de
LandesAStenKonferenz Niedersachsen: Daryoush Danaii & Lone Grotheer | koordination@lak-niedersachsen.de
Landes-ASten-Treffen NRW: Tobias Zorn | +49 (0) 159 06822482 | koordination@latnrw.de
Landes-ASten-Konferenz Saarland: Tim Wichmann | +49 681 58 67-104 | asta@htwsaar.de
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften: Paul Senf | 017681974256 | sprecherinnen@kss-sachsen.de
Landesstudierendenkonferenz Hessen: Arne Krause | +49 1735376783 | arne.krause@asta-giessen.de

PM: BMBF verweigert notwendige Reform der Überbrückungshilfen – Teilforderungen der Studierendenvertretungen auf Verlängerung umgesetzt

Am Freitag, dem 20.11.2020, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfen für Studierende bis einschließlich März 2021 bezogen werden können. Das BMBF setzt damit eine Forderung der Landesstudierendenvertretungen aus Baden-Württtemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen um, die diese zuletzt am 10.11.2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung erhoben haben [1]. Auch viele weitere Studierendenvertretungen sowie politische Hochschulgruppen haben sich für eine Verbesserung der Hilfen eingesetzt. Abseits dessen entschied sich das Ministerium dagegen die bekannten strukturellen Schwächen der Studierendenhilfe zu beseitigen.

“Das BMBF hat die Studierendenhilfen ursprünglich zum Start des “Lockdown light” im November wieder aufnehmen wollen. Durch den erneuten Wegfall der typischen Studierendenjobs ist das dringend notwendig. Etwa ⅔ aller Studierenden arbeiten neben dem Studium und sind auf diese Einnahmen dringend angewiesen. Dass es so lange dauert, ein bereits seit dem Sommersemester bestehendes Hilfsprogramm wieder aufzunehmen, beweist die Untätigkeit des Ministeriums und die Gleichgültigkeit gegenüber der Notlage der Studierenden. Die Bildungsungerechtigkeit wird weiter verschärft statt beseitigt und wirft zusätzlich kein gutes Licht auf die Priorisierung im Krisenmanagement des BMBF”, sagt Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

“Zumindest hat Frau Ministerin Karliczek endlich eingesehen, dass die Pandemielage die Hochschulen und damit auch ihre Studierenden durch das gesamte Wintersemester und möglicherweise auch darüber hinaus begleiten wird. Es ist daher nur folgerichtig, die Studierendenhilfen nicht nur im November, sondern, wie von uns gefordert, für das gesamte Semester anzubieten. Auch die Möglichkeit die pandemiebedingte Notlage durch abgelehnte Bewerbungen nachzuweisen, stellt eine Verbesserung im Vergleich zum Sommersemester da, in dem knapp 50 Prozent aller abgelehnten Anträge aufgrund eines komplizierten Nachweises durchs Raster gefallen sind”, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern, die Änderungen an der Studierendenhilfe zusammen.

“Für uns ist aber weiterhin unverständlich, warum an der Zuschusshöhe von 500 Euro, die aufgrund der direkten Verrechnung mit dem Kontostand in der Praxis häufig noch niedriger ausfällt, festgehalten wird. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Studierenden liegen bei 819 Euro, wodurch deutlich wird, dass hier mit einem realitätsfernen Betrag gearbeitet wird [2]. Bei mehr als 500 Euro auf dem Konto gar keine Hilfen zu gewähren ist außerdem unhaltbar. Die Chance, das Hilfsprogramm an die Lebensrealität der Studierenden anzupassen, wurde mit der Wiederaufnahme deutlich verpasst”, kritisiert Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS.

“Die strukturellen Schwächen der Überbrückungshilfe von 500-Euro-Deckel, über das bürokratische Antragsverfahren, bis hin zur fehlenden Sicherheit für die Studierenden sind seit dem Sommersemester bekannt. Unzählige Male haben die Studierendenvertretungen, Studierendenwerke und Sozialverbände konstruktive Vorschläge für ein echte wirksame Studierendenhilfe gemacht. Es wäre ein Leichtes gewesen, das BAföG übergangsweise für Studierenden in einer finanziellen Notlage zu öffnen. Dass das BMBF immer nur die absolute Minimallösung umsetzt, zeigt den Starrsinn von Ministerin Karliczek und ihre Geringschätzung für Studierende deutlich auf”, erklärt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü, abschließend.

[1] https://www.lak-rlp.org/pm-landesstudierendenvertretungen-fordern-grundlegende-reform-der-ueberbrueckungshilfen/

[2] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf

PM: Landesstudierendenvertretungen fordern grundlegende Reform der Überbrückungshilfen

Mit dem sogenannten „Lockdown light“ kehren im November auch für die Studierenden viele Probleme des Sommers wieder. Weitere Einschränkungen beim Präsenzlehrbetrieb an den Hochschulen und vor allem der erneute Verlust von Nebenjobs erschweren die Studiensituation im Wintersemester. Eine zentrale Forderung der Studierenden sind finanzielle Hilfen, die im Gegensatz zur „Überbrückungshilfe“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tatsächlich helfen.  Die Landes-ASten-Konferenzen Bayern (LAK Bayern) und Rheinland-Pfalz (LAK RLP), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (LaStuVe BaWü) halten die aktuellen Maßnahmen des BMBF für viel zu kurz gegriffen und fordern eine verlässliche Studierendenhilfe für die Dauer des Wintersemesters.

Zur finanziellen Unterstützung der Studierenden scheint Bundesbildungsministerin Karliczek an der bereits im Sommersemester viel kritisierten Überbrückungshilfe festzuhalten: „Zu Beginn der Pandemie sträubte sich das BMBF um Ministerin Karliczek stark dagegen Corona-Hilfen für Studierende zuzulassen. Bereits Anfang April starteten verschiedene Landesstudierendenvertretungen die Petition „Soforthilfe für Studierende JETZT“ [1]  und versandten einen offenen Brief zur finanziellen Notlage der Studierenden an Bund und Länder [2]. Erst im Juni entschied sich das Bundesministerium dazu KfW-Kredite für Studierende mit einem Zinssatz von 4,3 % ab dem 10. Monat einzurichten. Die eigentlichen zuschussbasierten Studierendenhilfen folgten erst im Juli“, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern zusammen.

„Auch die maximale Zuschusshöhe von 500 Euro, die abhängig vom Kontostand in der Praxis sogar noch niedriger ausfällt, ist weit entfernt von der Lebensrealität der Studierenden, liegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben doch bei etwa 819 Euro [3]. Darüber hinaus werden die Hilfen auch nicht pauschal ausgezahlt, sondern direkt mit der Höhe des Kontostands verrechnet, wobei Studierende mit mehr als 500 Euro als nicht bedürftig angesehen werden. Weitere Restriktionen, wie ein überbürokratisierter Antragsprozess sowie die mangelnde technische Umsetzung der Online-Antragsstellung sorgten dafür, dass fast 40 % der Anträge nicht genehmigt wurden [4]. Die strukturellen Probleme der Überbrückungshilfe zeigten sich also bereits im Sommersemester deutlich“, meint Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

„Die Infektionszahlen gingen während des Sommers zurück, die finanzielle Not der Studierenden blieb. Dennoch erklärte das BMBF mit dem vorzeitigen Ende der Überbrückungshilfen im September die Pandemie bei Studierenden faktisch für beendet. Einige waren in der Lage erneut Nebenjobs zu finden. Wer aus Angst vor einem erneuten Lockdown sein mühsam verdientes Geld zur Seite legen konnte, wird nun durch die erneute Anwendung der 500-Euro-Deckelung hart bestraft. Für Studierende, die im November ihren Nebenjob verloren haben, gibt die allgemeine wirtschaftliche Lage auch in den Folgemonaten wenig Anlass zu Optimismus. Eine Neuauflage der Überbrückungshilfen allein für den Monat November ist daher eine Alibi-Lösung. Das BMBF würde die Studierenden damit zum wiederholten Male im Stich lassen.“ ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

„Eine wirkliche und krisensichere Lösung wäre die kurzfristige Öffnung des BAföG in Kombination mit einer langfristig angelegten sozialgerechten BAföG-Reform. Sollte Ministerin Karliczek jedoch stur bleiben, braucht es umfassende Anpassungen bei den Überbrückungshilfen. Zunächst ist essentiell, dass die Hilfen für das gesamte Wintersemester 2020/21 zur Verfügung stehen. Die Zuschusshöhe muss genau wie die Bedürftigkeitsgrenze deutlich angehoben werden, damit mehr Studierende erreicht werden.“ erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK Rheinland-Pfalz.

„Neben der Unterstützung in finanziellen Notlagen muss auch sichergestellt werden, dass pandemiebedingte Nachteile im Studium verhindert werden. Dazu gehört z.B. die Verlängerung aller Prüfungs-, Studien- und Studienfinanzierungsfristen. Andernfalls wird wie im Sommersemester für viele Studierende nur ein Studienabbruch in Frage kommen. Damit schadet das Bundesbildungsministerium um Frau Karliczek nicht nur vielen Studierenden, sondern auch der Gesellschaft nachhaltig.“ fügt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü abschließend hinzu.

Quellen:

[1] https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt#petition-mai

[2] https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/

[3] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf

[4] https://www.studentenwerke.de/de/content/150000-mal-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr

Kontakte für Rückfragen:

Landes-ASten-Konferenz Bayern:
Maximilian Frank | sekretariat@lak-bayern.de

Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz:
Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften:
Paul Senf | sprecherinnen@kss-sachsen.de

Landes-ASten-Treffen NRW:
Amanda Steinmaus | koordination@latnrw.de

Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg:
Andreas Bauer | praesidium@lastuve-bawue.de

PM: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert

Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen  auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator des LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung auf der Erhöhung der Regelstudienzeit umgesetzt wurde.  Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und klaren Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen gab es klare Einschränkungen wie geschlossene Bibliotheken, schlechtes Internet und behelfsmäßige Lehrkonzepte. Aber auch grundsätzlich ist die digitale Lehre kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Es fehlt an persönlichem Austausch auf dem Campus oder in Lerngruppen und der akademische Diskurs kommt vielfach zu kurz.  Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen. Für Studierende, die durch ein Online-Semester abgehängt werden, darf kein Nachteil entstehen.“

Zu den bisher nicht berücksichtigten Studiengängen der Medizin und Rechtswissenschaft ergänzt Plum: „Die zuständigen Bundesministerien müssen dem Regelungsbedarf nun rasch nachkommen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung hierfür einsetzt und sich optimistisch gezeigt hat. Die geforderte bundesweite Verlängerung der BAföG Förderdauer durch das BMBF, hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Da das neue Semester an Universitäten schon im Oktober beginnt, darf es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.“ 

Zum verabschiedeten Hochschulgesetz ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LandesAStenKonferenz: „Das neue Hochschulgesetz bringt punktuell positive neue Impulse. So begrüßen wir beispielsweise die Einführung kooperativer Promotionen für Absolvent:innen von Hochschulen und die Stärkung von Teilzeitstudiengängen. Durch die Einführung einer Experimentierklausel wird die Möglichkeit für die Erprobung innovativer Hochschulstrukturen gegeben. In anderen Punkten lässt das Gesetz jedoch klar an zukunftsweisenden Reformen vermissen. Die Chance für progressive Formen der Mitbestimmung, wie durch eine paritätische Besetzung des Senates, wurde erneut vertan. Die Regelung zu Anwesenheitspflichten wurde zwar über die Gesetzesbegründung deutlich aufgeweicht, jedoch scheut das Gesetz eine klare Formulierung. Grundsätzlich stehen viele Impulse des Gesetzes unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Finanzierung.“

PM: Landesregierung plant Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie

Die Forderungen der Studierendenvertretungen nach einer Verlängerung der Regelstudienzeit sollen nun umgesetzt werden. Dies führt zu einer Verlängerung der BAföG-Förderung um ein Semester.

In einem gemeinsamen Gespräch mit der LandesAStenKonferenz haben Wissenschaftsminister Konrad Wolf und die Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung eine landesweite pauschale Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit umsetzen möchte. Dies soll über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Hochschulgesetz realisiert werden. Demnach soll die Erhöhung um ein Semester für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende gelten.

Dem Prozess waren Senatsanträge der Universitäten Mainz und Trier auf Erhöhung der Regelstudienzeit vorrausgegangen. Hierdurch und durch vergleichbare Initiativen in anderen Bundesländern, ist der Bedarf für eine einheitliche Lösung entstanden. Durch eine Regelung auf gesetzlicher Ebene sollen gleiche Bedingungen für die Studierenden in RLP geschaffen werden. Die Verabschiedung ist für die Plenarsitzungen des Landtages Mitte September anvisiert.

Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften sind von der Regelung im Hochschulgesetz ausgenommen, da diese unter Bundesgesetzgebung fallen. Die LAK-RLP begrüßt hier die Bestrebungen des Landes, dass für diese Studiengänge vergleichbare Lösungen geschaffen werden und appelliert an die zuständigen Bundesministerien, dem Regelungsbedarf rasch nachzukommen. 

Ein Semester länger BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte eine pauschale Erhöhung der BAföG-Förderungshöchstdauer abgelehnt. Jedoch erkennt das BMBF hierbei die erhöhte Regelstudienzeit als ausreichend für eine Weiterförderung an, wie das MWWK mitteilte. Studierende anderer Bundesländer profitieren bereits von einer erhöhten Regelstudienzeit in Bezug auf das BAföG. Neben dem BAföG hat die Regelstudienzeit allerdings auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator der LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen die geplante Änderung sehr. Eine gesetzliche Regelung würde eine Geleichbehandlung der Studierenden in Rheinland-Platz sicherstellen. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und trotz klar zu verzeichnenden Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen ist die digitale Lehre in ihrer Qualität kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen.

Für viele Studierende wird die Umsetzung jedoch nicht rechtzeitig kommen. Plum ergänzt: „Eine bundesweite Regelung durch das BMBF hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Umso mehr befürworten wir die Pläne des Landes. Für Studierende der Hochschulen beginnt das Semester allerdings bereits im September, weshalb die Regelungen wohl zu spät für einige betroffene Studierende kommt. Es ist erfreulich, dass dieses Problem auf Landesebene erkannt wurde. Nun gilt sicherzustellen, dass diese Lücken überbrückt werden können.

Erfolg für Studierendenschaften

Die Erhöhung der Regelstudienzeit ist auch eine Folge des andauernden Engagements von Studierendenvertretungen“, betont Nora-Moirin Löffler, Koordinierendes Mitglied des AStA der Universität Trier. „Es waren die studentischen Senatsmitglieder, die betreffende Anträge in den Standorten in Rheinland-Pfalz eingebracht und oft gegen Widerstand durchgesetzt hatten. Ebenso waren es die Studierendenschaften und Landesstudierendenvertretungen anderer Bundesländer, die bundesweit auf den Regelungsbedarf aufmerksam gemacht und die Umsetzung erstritten hatten. An vielen Standorten sind Studierendenvertretungen allerdings mit ihren Anliegen gescheitet. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Hochschulgesetzes zeigt dies nochmal deutlich, dass es wichtig wäre die universitätsinterne Mitbestimmung der größten Statusgruppe zu stärken, beispielsweise durch eine paritätische Besetzung des Senates.

PM: Studierende in Schuldenfalle – Bildungskatastrophe abwenden!

Seit März dieses Jahres warnen Studierendenvertretungen vor einer Überschuldung von Studierenden durch die Corona Pandemie. Nach langer Untätigkeit der Politik wurde schließlich ein zweigleisiges Programm aufgesetzt, bestehend aus KfW-Krediten und nicht-zurückzuzahlenden Überbrückungshilfen. Gebetsmühlenartig weisen Studierendenvertretungen auf die Konstruktionsfehler und Kuriositäten hin: Die Schein-Zinsfreiheit der Kredite, die zynischen Bedürftigkeitskriterien der viel zu niedrigen und späten Überbrückungshilfen (Aufstockung auf einen Kontostand von maximal 500€). Besonders pikant: Die Überbrückungshilfen können nur für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden.

„Man muss sich die Frage stellen, was sich die verantwortlichen Personen dabei denken“, sagt Lotta Hansen, vom AStA der Universität Trier. „Dass es von März bis Mai noch keine Pandemie gab? Dass ab September alle Studierenden trotz Wirtschaftskrise wieder in Jobs sind? Dass sie neben den Herausforderungen eines weiteren Digitalsemesters mal eben die laufenden Kosten, die Ausfälle seit März, einen Semesterbeitrag von über 300€ und gegebenenfalls einen Kredit abarbeiten? Die Notlagen der Studierenden müssen anerkannt werden!“

Johannes Maurer, vom AStA der Universität Mainz, ergänzt: „Diese unhaltbare Situation ist vor allem deshalb frustrierend, da von jungen Menschen auf allen anderen Ebenen Solidarität eingefordert wird und wurde. Wir sind es, die wesentlich auf Präsensveranstaltungen in den Hochschulen verzichten. Wir sind es, die ihr Sozialleben massiv eingeschränkt haben, um die Ausbreitung der Pandemie zu unterbinden. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Das Versagen des Bundes in dieser Frage zeigt erneut, dass die Interessen junger Menschen in Deutschland derzeit keine ausreichende Berücksichtigung finden. In der Krise, das hat Frau Karliczek eindrucksvoll unter Beweis gestellt, können sich junge Menschen nicht auf die Politik verlassen.“

Dabei zeigen die aktuellen Zahlen der Bundesregierung, wie viele wegen dieser Modalitäten durchs Raster fallen und in die Verschuldung oder den Studienabbruch getrieben werden, vielfach schon wurden! Jeder Zweite der 82.000 Anträge auf Überbrückungshilfe, allein aus dem Monat Juni, wurde abgelehnt. In nur 9% der Fälle musste ein Antrag aufgrund eines „zu hohen“ Kontostandes von über 500€ abgelehnt werden.

Raffael Plum, Koordinator der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz, betont: „Den Umkehrschluss daraus muss man nicht ausformulieren! Durch die Pandemie tritt das Prekariat der Studierenden offen zutage. Wer keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern hat, fällt hinten runter. Die Pandemie wird zur Bildungskrise, in der mühsam erkämpfte Fortschritte in der Bildungsgerechtigkeit annulliert werden. Dass Notlagen oft nicht unmittelbar auf die Pandemie zurückzuführen sind, ist umso dramatischer. Eine Reform der Studienfinanzierung ist überfällig!“

Um den bereits entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich zu handeln! Hierfür fordern wir:

  1. Die Öffnung des BAföG für diejenigen, die durch Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind!
  2. Eine rückwirkende Ablösung der ab März ausgezahlten Kredite durch das geöffnete BAföG!
  3. Die finanzielle Sicherung dieser Maßnahmen über den Monat August hinaus!
  4. Ein elternunabhängiges BAföG!

PM: LAK RLP fordert Unterstützung der Studierendenwerke

Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK RLP) fordert mehr Hilfen für die hiesigen Studierendenwerke und ihre Mitarbeiter*innen zur Bewältigung der Corona-Krise. Hierzu erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK RLP:

„Dass hunderte Saisonkräfte in der Gastronomie nicht weiter beschäftigt werden konnten, stellt viele unter ihnen vor existentielle Schwierigkeiten. Das Land hätte hier längst durch einen Rettungsschirm, wie ihn beispielsweise die Gewerkschaft Verdi fordert, die Studierendenwerke und ihre Beschäftigten absichern müssen. Dass nun auch das Stammpersonal bei weiter ausbleibenden Einnahmen gefährdet ist, macht spätestens klar, dass auch studentische Interessen angegriffen werden. Sei es die Instandhaltung und der dahinterstehende Verwaltungsapparat der Wohnheime, die Verwaltung der Nothilfefonds oder die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote: Es darf zu keinen Kürzungen kommen, will man nicht die Attraktivität der Hochschulstandorte gefährden und weitere Menschen in die Arbeitslosigkeit stürzen. Dass das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) in der aktuellen Situation noch keine Notlage erkennen will, ist blanker Hohn. Die Lösung kann auch nicht die Konkurrenz zur ohnehin angeschlagenen Gastro-Branche durch eine Öffnung der Mensen für alle oder die Vermietung von Wohnheim-Appartements an Nicht-Studierende sein.“

„Es ist jedoch nicht nur das Land, sondern auch der Bund gefragt“, ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LAK RLP: „Kurzarbeitergeld ist auf 12 Monate ausgelegt. Auch vor dem Hintergrund eines Wintersemesters mit erheblich weniger Präsenzbetrieb, ist mit entsprechend länger anhaltenden Folgen zu rechnen. Insbesondere bei weiter ausbleibender Hilfe des Landes, drohen betriebsbedingte Kündigungen. Diese müssen verhindert werden und für die Haushalte der Studierendenwerke bis Ende 2021 Planungssicherheit hergestellt werden. Hierfür muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das ihm zu Verfügung stehende Instrument nutzen, und gemäß der Verordnungsermächtigung die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern.“

PM: Wer Pech hat fällt durch den Algorithmus?!

Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel

Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel

Studierendenvertretungen können nur noch den Kopf schütteln. Endlich, gut vier Monate nach Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen existenziellen Krise vieler Studierender werden erste Anträge für die Überbrückungshilfe bearbeitet. Endlich Hilfe für die Studierenden – könnte man meinen. Doch das für die Auszahlung entwickelte Online-Tool und die Vorgaben des BMBF stellen für Studierende in Not nahezu unüberwindbare Hürden dar.

Katrin Lögering vom Landes-ASten-Treffen NRW erklärt die Problemlage:
„Durch das Online Tool und die restriktiven Kriterien kommen an einigen Standorten nur ein Drittel der gestellten Anträge bei den Sachbearbeiter*innen in den Studierendenwerken an, von denen nur bei 40% Unterlagen nachgefordert werden. Denn schon geringe Formfehler, wie zum Beispiel ein schlechter Scan des Personalausweises stehen einer Bewilligung im Weg. Eine erneute Antragstellung für den Monat ist dann nicht möglich – das Konto ist trotzdem leer. Das offensichtliche Ziel des Ministeriums scheint es somit zu sein, die Bewilligungsquote bewusst niedrig zu halten, um das ohnehin sehr geringe Finanzvolumen nicht ausschöpfen zu müssen. Von den 100 Mio Euro müssen übrigens Verwaltungspauschale, Rechtskosten und Erstellung des Antragstools direkt abgezogen werden – ohne auch nur einem Studi geholfen zu haben.“

„Während Anträge aufgrund von Formalia abgelehnt werden, bleibt ein Thema scheinbar komplett auf der Strecke: der Datenschutz. Das BMBF gibt die datenschutzrechtliche Verantwortung an die Studierendenwerke ab, da es sich nach eigenen Angaben nicht für deren Umsetzung verantwortlich fühlt [1]. Fraglich bleibt jedoch, ob es als Initiator der Überbrückungshilfen diese große Verantwortung so einfach abgeben kann. Damit macht das Ministerium die Studierendenwerke einmal mehr zum Sündenbock für das eigene Versagen in der Krise.“ ergänzt Raffael Plum, Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz

„Doch auch die technische Umsetzung ist dilettantisch. Inakzeptable Fehler des Systems führten zu fälschlicherweise abgelehnten Anträgen. Erst nach Intervention der Betroffenen werden diese Fehler erkannt und erneut geprüft. Unklar bleibt dabei, wie viele Studierende sich dadurch fälschlicherweise ihrem Schicksal ergeben haben und den Anspruch auf Hilfe abschreiben. Somit bleibt die Bewilligung der notwendigen Überbrückungshilfen ein Glücksspiel.“, so Lukas Eichinger, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

„Das Bewilligungsverfahren, welches durch vorgelagerte Algorithmen verkürzt wird, wird der Notlage der Studierenden nicht gerecht. Hier muss unbedingt nachgebessert werden! Außerdem müssen alle Anträge von Sachbearbeiter*innen gesichtet und Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen angestellt werden. Nur so kann die dringend benötigte finanzielle Unterstützung bei den betroffenen Studierenden endlich ankommen, statt diese an einem intransparenten Bürokratiemonster scheitern zu lassen.“, fordert Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der Landes-ASten-Konferenz Bayern, abschließend.

Quellen:

[1]https://fragdenstaat.de/a/189064