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HochSchG

Stellungnahme elektronische Fernprüfugen

Stellungnahme der LandesAstenKonferenz Rheinland-Pfalz zur Anhörung des MWWK zum Entwurf einer Landesverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen

Die LAK-RLP begrüßt die Erprobung und die Möglichkeit elektronischer Fernprüfungen als zeitgemäße Prüfungsform. Der Erlass einer rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur
Erprobung elektronischer Fernprüfungen ist sinnvoll und der Entwurf grundsätzlich gut. Wir begrüßen die an vielen Stellen vorgesehenen hohen Standards, beispielsweise in Bezug auf
die Einschränkungen der Raumüberwachung. Einzuschränken ist dies jedoch vor allem bezgl. der Videoaufsicht nach §6, welche die LAK aus einer Vielzahl an Gründen ablehnt und für nicht
verhältnismäßig hält.

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PM: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert

Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen  auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Raffael Plum, Koordinator des LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung auf der Erhöhung der Regelstudienzeit umgesetzt wurde.  Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und klaren Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen gab es klare Einschränkungen wie geschlossene Bibliotheken, schlechtes Internet und behelfsmäßige Lehrkonzepte. Aber auch grundsätzlich ist die digitale Lehre kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Es fehlt an persönlichem Austausch auf dem Campus oder in Lerngruppen und der akademische Diskurs kommt vielfach zu kurz.  Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen. Für Studierende, die durch ein Online-Semester abgehängt werden, darf kein Nachteil entstehen.“

Zu den bisher nicht berücksichtigten Studiengängen der Medizin und Rechtswissenschaft ergänzt Plum: „Die zuständigen Bundesministerien müssen dem Regelungsbedarf nun rasch nachkommen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung hierfür einsetzt und sich optimistisch gezeigt hat. Die geforderte bundesweite Verlängerung der BAföG Förderdauer durch das BMBF, hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Da das neue Semester an Universitäten schon im Oktober beginnt, darf es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.“ 

Zum verabschiedeten Hochschulgesetz ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LandesAStenKonferenz: „Das neue Hochschulgesetz bringt punktuell positive neue Impulse. So begrüßen wir beispielsweise die Einführung kooperativer Promotionen für Absolvent:innen von Hochschulen und die Stärkung von Teilzeitstudiengängen. Durch die Einführung einer Experimentierklausel wird die Möglichkeit für die Erprobung innovativer Hochschulstrukturen gegeben. In anderen Punkten lässt das Gesetz jedoch klar an zukunftsweisenden Reformen vermissen. Die Chance für progressive Formen der Mitbestimmung, wie durch eine paritätische Besetzung des Senates, wurde erneut vertan. Die Regelung zu Anwesenheitspflichten wurde zwar über die Gesetzesbegründung deutlich aufgeweicht, jedoch scheut das Gesetz eine klare Formulierung. Grundsätzlich stehen viele Impulse des Gesetzes unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Finanzierung.“

Positionspapier zur Hochschulgesetzesnovelle (2)

Positionspapier zum Referent:innenentwurf eines neuen Hochschulgesetztes vom Juni 2020.

Die LandesAStenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz begrüßt die Novellierungdes Hochschulgesetzes. Im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsprogramm wurde festgestellt, dass das Hochschulsystemin Rheinland-Pfalz einige Anpassungen benötigt, damit es den vergangenund zukünftigen Entwicklungen standhalten und diese zur Innovation nutzenkann. Viele der Änderungen sehen wir als positiven Wandel an, jedoch reichen sie zum Teil nicht weit genug. Es gibt weiterhin Bereiche im Hochschulgesetz, welche einen grundlegenden Wandel benötigen. Einer der prägnantesten Bereiche ist die Demokratisierung der Hochschulgremien, unter denen beispielsweise das Themen Parität im Senat oder studentische Vize-Präsidentinnen fallen. Ebenso wichtig ist für uns die Abschaffung derAnwesenheitspflichten. In den nachfolgenden Positionierungen zu den Paragraphen sind die Paragraphen nach dem Referentinnenentwurf Stand 19.02.2019 maßgeblich. Es werden zu Paragraphen Anmerkungen gemacht, welche wir kritisieren oder besondersunterstützenwert finden. Alle Paragraphen, welche geändert wurden, aber nicht in diesem Positionspapier kommentiert werden, stellen aus Sicht der LAK keine herausragende Interessen der Studierende dar. Bei Fragen zu dem Positionspapier, steht die Koordination der LAK als Ansprechpartnerin zur Verfügung. […]