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Stellungnahme zum Neustrukturierungsgesetz

Stellungnahme zum Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten zum Anhörungsverfahren im Ausschuss für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden nimmt die Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz in konsensualer Abstimmung mit den betroffenen Studierendenvertretungen aus Kaiserlautern, Koblenz und Landau zu dem Gesetzentwurf Stellung.     

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten führt die im April 2017 begonnene Analyse der Hochschullandschaft, die darauf aufbauenden Empfehlungen zum Hochschulsystem aus dem April 2018 sowie die Entscheidung des Ministerrats im Februar 2019 zur Verselbständigung des Universitätsstandorts Koblenz und der Zusammenführung des Standorts Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern im Sinne des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) konsequent fort. Mit den Hochschulleitungen wurde sich auf ein Eckpunktepapier für den Strukturprozess verständigt. Dieses Papier bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzentwurf.

Zum 1. März 2021 soll der Hochschulrat der zukünftigen Technischen Universität mit den Standorten Kaiserslautern und Landau gebildet werden. Von den Standorten sollen jeweils drei Personen in das Gremium entsandt werden. Diese Vorgabe lässt eine adäquate Vertretung der vier Statusgruppen (Hochschullehrende, Studierende, akademische Beschäftigte, nicht wissenschaftlich Beschäftigte) nicht zu. Die Zahl der universitären Mitglieder ist somit um je eine Person je Standort zu erhöhen. Erfahrungsgemäß ist es die Statusgruppe der Studierenden, die aufgrund ihrer ebenfalls geringen Repräsentation im Senat auf eine adäquate Vertretung ihrer Interessen verzichten müssen. Darüber hinaus sollte die Amtsdauer des studentischen Mitglieds von zwei auf ein Jahr verringert werden und damit an die üblichen universitären Amtszeiten angepasst werden.

Der Leitung der zukünftigen Technischen Universität kommt eine wesentliche Rolle für den Erfolg dieser zu. Ihre Entscheidungen werden maßgeblich für das gelingende Zusammenwachsen, die neue Identität, den Erfolg insgesamt sein. Den Fall des im Gesetzentwurf dargelegte Übergangsmodells im Fall einer fehlenden Verständigung zwischen Kaiserslautern und Landau gilt es zu vermeiden. Wenn überhaupt, darf dieses allenfalls für einen kurzen Zeitraum zur Anwendung kommen und keinesfalls die Grundlage für eine dauerhafte Governancestruktur bilden. Eine solche Organisation würde Standortdenken fördern und einer ganzheitlichen Strategie für Wissenschaft, Lehre und Forschung im Weg stehen.

In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurde erneut nicht der langjährigen studentischen Forderung einer 1/3 Besetzung der Senate mit studentischen Mitgliedern nachgekommen, die auch von der Landes-ASten-Konferenz vertreten wird. Das vorliegende Gesetz verpasst ebenfalls die Chance, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um progressive Wege hin zu einer umfassenden Partizipation der Studierenden zu gehen. Thüringen hat dies eingeführt und zeigt, wie eine Repräsentation der Studierenden im Senat adäquat möglich ist. Insbesondere im Entstehen von neuen Universitäten ist die gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen Grundstein für eine erfolgreiche Identitätsbildung in Forschung und Lehre.

Den betroffenen Studierendenschaften bleiben Zweifel am Gesetz hinsichtlich der zugesicherten finanziellen Mittel, die das Ministerium für den Transformationsprozess veranschlagt hat. Die im Gesetz erwähnte Summe von acht Millionen Euro wird nicht ausreichen, um einen Zusammenschluss von Landau und Kaiserslautern sowie gleichzeitig die Eigenständigkeit der Universität Koblenz adäquat zu ermöglichen. Im bisherigen Gesamtprozess wurde durch das MWWK stets eine konkrete Schätzung anfallender Kosten vermieden. Die ministerielle Haltung findet sich nun auch im Gesetzentwurf wieder. Statt einen exakten Kostenrahmen zu benennen, gibt es lediglich eine Zusage für eine Kostenübernahme in Höhe der genannten Summe. Es bedarf aber dringend Planungssicherheit an allen drei Campus, die mit der zugesicherten Summe nicht gewährleistet ist. Unsicherheiten über die Zukunft der Einrichtungen, finanzieller wie sonstiger Art, führen zu einem Verlust der Attraktivität der Standorte und des Bildungsstandorts RLP. Lehrende und Studierende müssen nach wie vor und zu jedem Zeitpunkt des Prozesses Klarheit über Berufs- und Studienperspektiven haben. Es ist zu erwarten, dass die gegenwärtig laufende Kostenschätzung für die Transformation durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung ebenfalls einen deutlich höheren Bedarf ermittelt. Alle drei Studierendenschaften sehen die bisher ungenügend geregelte Finanzierung als die größte Herausforderung in Bezug auf das Gesetz an. Nur nach Klärung dieses Problems, werden die Bestimmungen im Entwurf den Erfolg der zwei neuen Universitäten ermöglichen.

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